Änderung der Tagesordnung WEG-Versammlung?

Hallo,

ist es statthaft, eine Tagesordnung zu einer WEG-Versammlung 2 Tage vor dieser zu ändern bzw. zu erweitern (u.a. mit Becshlussfassungen), ohne daß diese Änderung zur Versammlung von den Eigentümern beschlossen/angenommen wird?

Erbitte hilfreiche Auskunft, vielen Dank.

Thomas

Hallo,

ein Beschluss wäre nur dann gültig, wenn alle Eigentümer anwesend bzw. per Vollmacht vertreten sind.

Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen (§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG)

siehe im Detail hier: http://www.fibucom.com/index.php?option=com_content&…

Viele Grüße
Lumpi