Änderung der Teilungserklärung nötig ?

Der Bauherr erstellte 3 Eigentumswohnungen und verkaufte davon 2 .Die dritte blieb in seinem Besitz sämtliche nicht verkauften Sondernutzungsrechte gingen an diese Wohnung über ( Stellplätze einen nicht aus gebauter Wohnraum) unterhalb seiner bestehenden Wohnung.Nun baut er den Wohnraum aus und möchte diesen getrennt als Ferienwohnung vermieten oder sogar verkaufen . Kann er das ohne die Zustimmung der anderen beiden Eigentümer und muss er die Teilungserklärung ändern lassen .Er macht praktisch aus einer Wohnung nun 2 Wohnungen die er eventuell getrennt vermietet oder sogar verkauft. Geht das überhaupt ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ? wie sieht das aus bezüglich der erteilten Baubewilligung ( für drei Eigentumswohnungen die er damals eingereicht hat ?
In der bestehenden Teilungserklärung ist hier von einem Hohlraum die Rede welcher jetzt zu seiner Wohnung gehört .Wer kann mir hier Auskunft geben und wie ist rechtlich vorzugehen?

Ich finde es recht seltsam, dass dieser „Hohlraum“ welcher nun als Wohnung ausgebaut werden soll als Sondernutzungsrecht vereinbahrt war. Wie war dieser Hohlraum denn vorher zugänglich? Ich würde noch einmal einen Blick werfen in die Teilungserklärung und die Zeichnung. Soweit der Hohlraum tatsächlich Gemeinschaftseigentum war und der E. nur das Sondernutzungsrecht daran hatte, braucht er zur Begründung (Umwandlung) von/in Sondereigentum m.E. die Mitwirkung der anderen Eigentümer. Nur soweit sich die neue Aufteilung ausschließlich auf die Sondereigentumseinheit des E. bezieht, kann er - vorbehaltlich evtl. Gläubigerzustimmungen - allein neues Sondereigentum begründen.

ml.