angenommen, ein Verein hat in seiner Satzung stehen:
„Zweck ist die Förderung der Wohlfahrtspflege (Familien-, Kranken-, Behindertenhilfe gemäß Anlage 7 nr. 8 EStG.
Das Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Genesung von kranken Kindern im Kinderkrankenhaus durch …).“
Nun wollte der Verein seine Aktivitäten auch auf andere kranke Menschen (neben Kindern) erweitern.
Muss hierzu die Satzung geändert werden ?
Und muss hierzu der Vereinsname geändert werden, weil die Zielgruppe „Kinder“ im Vereinsnamen enthalten ist ?
Es soll auf jeden Fall die Gemeinnützigkeit gewährleitet bleiben !
Hallo!
Ich würde es mir einfach machen und den zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht -Vereinsregister- fragen!
Die Frage ist, ob es NOTWENDIG ist. Falls Ihr Euch einen Nutzen von einer Namensänderung versprecht (bessere Akzeptanz, größere Öffentlichkeitswirkung, leichteres Sponsoring, etc. pp.), dann liegt es an Euch, zu ändern.
UND sicher wird dann auch die Satzung zu ändern sein.
Ich halte den Fall jedoch nicht für sooooooo kompliziert und aufwändig… Natürlich kommt es auf die Durchsetzungskraft in der Mitgliederversammlung an und mit welcher Mehrheit die Satzungsänderung beschlossen werden muss…
Notfalls müsst Ihr eine außerordetnliche Mitgleiderversammlung einberufen etc…
Btw. die Gemeinnützigkeit hängt nicht von der Entscheidung beim AG ab sondern vom Finanzamts-Sachbearbeiter!
angenommen, ein Verein hat in seiner Satzung stehen:
„Zweck ist die Förderung der Wohlfahrtspflege (Familien-,
Kranken-, Behindertenhilfe gemäß Anlage 7 nr. 8 EStG.
Das Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die
Förderung der Genesung von kranken Kindern im
Kinderkrankenhaus durch …).“
Nun wollte der Verein seine Aktivitäten auch auf andere kranke
Menschen (neben Kindern) erweitern.
Muss hierzu die Satzung geändert werden ?
Ich würde dazu raten. Nicht hektisch, aber bei der nächsten
normalen Mitgliederversammlung (zu Form, Frist und
erforderlicher Mehrheit steht bestimmt was in der Satzung).
Zu 95 % würde es wohl auch so gut gehen (steht ja da
„INSBESONDERE“ durch…Kinder).
Aber wenn ihr in Eurem Verein in der Zukunft mal Krach
bekommen werdet, kommt bestimmt ein Schlaumeier auf
die Idee, dem Vorstand vorzuwerfen, er habe Gelder
satzungswidrig verwendet.
angenommen, ein Verein hat in seiner Satzung stehen:
snip
Nun wollte der Verein seine Aktivitäten auch auf andere kranke
Menschen (neben Kindern) erweitern.
Es soll auf jeden Fall die Gemeinnützigkeit gewährleitet
bleiben !
im Prinzip haben meine Vorschreiber schon das Richtige geschrieben, zusätzlich solltet ihr aber auch wegen der Angelegenheit beim zuständigen Kinanzamt vorstellig werden. Die Gemeinnützigkeit wird nämlich nicht vom Amtsgericht, das das Register führt, bescheinigt, sondern vom zuständigen Finanzamt.