Hallo Ihr,
ich hätte mal eine Frage bezogen auf meinen Arbeitsvertrag.
Ich arbeite Wechselschicht.
Nun will die Geschäftsleitung einen Zusatz zum Arbeitsvertrag hinzufügen.
Darin werde ich gebunden geteilten Dienst durch zuführen. Das Heißt z.B.:
Früh 4 std. Nachmittag 3 Std.
Nun Meine Frage:
Darf die Firma mir einen Zusatz zum Arbeitsvertrag hinzufügen,
und muss ich ihn Unterschreiben?
Was kann mir passieren wenn ich ihn nicht annehme?
Kennt Ihr Int. Adresse die mir auch weiter helfen können.
Danke für die Hilfe
Thomas
wirklich ?
Hallo Thomas,
ich hätte mal eine Frage bezogen auf meinen Arbeitsvertrag.
Ich arbeite Wechselschicht.
Nun will die Geschäftsleitung einen Zusatz zum Arbeitsvertrag
hinzufügen.
Darin werde ich gebunden geteilten Dienst durch zuführen. Das
Heißt z.B.:
Früh 4 std. Nachmittag 3 Std.
- Hast Du wirklich einen schriftlicher Zusatz zum Arbeitsvertrag, der so heisst ?
Ich frage, weil eine ganze Menge Sachen auch per Direktionsrecht (Weisungsrecht) des Arbeitgeber gehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitsvertrag sich nicht ändert.
Nun Meine Frage:
Darf die Firma mir einen Zusatz zum Arbeitsvertrag hinzufügen,
und muss ich ihn Unterschreiben?
So etwas läuft über eine Änderungskündigung. Wie der Name schon sagt, der alte Vertrag wird gekündigt und ein geänderter angeboten. Unterschreibst Du den neuen nicht, bist Du gekündigt.
Da es sich um eine Kündigung handelt greift das Kündigungsschutzgesetz. s. dort
Was kann mir passieren wenn ich ihn nicht annehme?
s.o.
Kennt Ihr Int. Adresse die mir auch weiter helfen können.
Gewerkschaft oder ein Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht
Tschuess Marco.