wir haben einen schönen Bauplatz in einem „älteren“ NBG im Auge.
Allerdings hat der dortige B-Plan die Festsetzung, dass nur 1 Vollgeschoss erlaubt ist. Wir würden allerdings gerne einen Haustyp Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen bauen.
Ist das irgendwie hinzubekommen durch eine Befreiung vom Bebauungsplan oder Änderung des B-Plans?
Nein !
Eine nachträgliche Änderung des B-Planes ist fast nicht möglich.
Wie sollte denn der Bestandschutz der bisherigen Nutzer gewährt bleiben ? Darauf lässt sich keine Gemeinde ein,zumal das Kosten verursachen würde,die den Wert des geplanten Stadthauses samt Grundstück weit überschreiten. Will man das bezahlen ?
Aber man kann in gewissem Rahmen Ausnahmen oder Befreiungen von B-Plan -Auflagen und Beschränkungen beantragen.
Bei so deutlicher Überschreitung mit 2 Vollgeschossen als Stadthaus,das wird m.E. nicht möglich sein.
Es ist bewusst so angelegt aus gestalterischen Gründen,das sind sicher alles 1-geschossige Bauten mit ausgebautem Dachgeschoss.
Da würde ein Stadthaus als Fremdkörper auffallen.
Und Ausnahme,warum ?
Alle bisherigen Bewohner mussten auch mit der Auflage leben.
Die könnten dann mit Recht auch aufstocken und so würde der ganze Plan auf den Kopf gestellt.
Eine nachträgliche Änderung des B-Planes ist fast nicht
möglich.
Wie sollte denn der Bestandschutz der bisherigen Nutzer
gewährt bleiben ? Darauf lässt sich keine Gemeinde ein,zumal
das Kosten verursachen würde,die den Wert des geplanten
Stadthauses samt Grundstück weit überschreiten. Will man das
bezahlen ?
Aber man kann in gewissem Rahmen Ausnahmen oder Befreiungen
von B-Plan -Auflagen und Beschränkungen beantragen.
So ist es.
Ich kenne bei uns einen Fall, wo ein Befreiungsantrag Erfolg hatte. Der Grund war, dass der Bauherr als Rollstuhlfahrer kein Obergeschoss brauchte und nur ein „Bungalowhaustyp“ und kein „normales“ EHF bauen wollte.
Es kommt immer auf den Grund der gewünschten Ausnahme an und auch auf Art/Umfang der Abweichung.