Für das Nachbargrundstück erfolgt eine Bebauungsplanänderung. In diesem Zuge soll es möglich werden den Garten meiner Eltern
in diese Änderung ein zu beziehen.
D.h. wir könnten hinten im Garten bauen.
Frage 1. für wieviel Quadratmeter müssen jetzt Erschliessungskosten einkalkuliert werden
Frage 2. muß das Grundstück evtl. geteilt werden
Frage 3. mit welchen Kosten außer der Erschliessungskosten muß ich rechnen
Für das Nachbargrundstück erfolgt eine
Bebauungsplanänderung. In diesem Zuge
soll es möglich werden den Garten meiner
Eltern
in diese Änderung ein zu beziehen.
D.h. wir könnten hinten im Garten bauen.
Frage 1. für wieviel Quadratmeter müssen
jetzt Erschliessungskosten einkalkuliert
werden
Hier zählt die Größe/QM-Zahl des unbebauten
Grundstückes - doch manche Gemeinden mit leerer Kasse rechnen auch gerne anders…
Frage 2. muß das Grundstück evtl. geteilt
werden
Auch wenn Vermessungskosten und Notariatsgebühren (Eigentumsübergabe usw.)
entstehen, ist eine Teilung zu empfehlen.
Auch die Bank (für die Hausbaufinanzierung; übertragenes Grundstück = Eigenkapital!) will dann ein separat für Sie eingetragenes Grundstück. Auf diese Weise halten Sie auch
das Grundstück Ihrer Eltern aus Ihrer Finanzierung heraus.
Frage 3. mit welchen Kosten außer der
Erschliessungskosten muß ich rechnen
Ich schätze ca. DM 50 - 60 je QM als Erschließungskosten (Gemeindeverwaltung fragen)
Vermessungs- und Teilungskosten; Vermessungsbüro/Architekt fragen
Die Notariatsgebühren erfragen Sie direkt
im Notariat/Amtsgericht.