Guten Tag!
Folgender Sachverhalt:
Der Vermieter hat bei einer von insgesamt 6 Mietparteien einen für die Berechnung der Betriebskosten anderen Verteilungsschlüssel gewählt als es bei den anderen 5 Mietern der Fall ist. Nach nunmehr 7 Jahren fällt das auf.
Weil die Firma, die für die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen zuständig ist aus Kostengründen keine unterschiedlichen Berechnungen durchführen will, möchte der Vermieter den Vertrag ändern, somit den anderen Mietern anpassen.
Gleichzeitig handelt es sich um einen für den Mieter „günstigen“ Mietvertrag, da er neben den normalen Schönheitsreparaturen eine handschriftliche Klausel „zur Endrenovierung bei Auszug“ enthält.
Ist der Mieter verpflichtet auf die Änderungswünsche des Vermieters einzugehen? Wie kann man dem Ärger aus dem Weg gehen?
Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.
Corina