Änderung des Ebay-Bewertungsmodells

Hi

Ich habe gelesen, daß in Amerika Verkäufer keine negativen Bewertungen mehr abgeben können.

http://futurezone.orf.at/produkte/stories/254780/

Ich finde diese Regelungen nicht ganz unsinnig. Ich denke nämlich, daß die meisten negativen Bewertungen von Verkäufern tatsächlich Rachebewertungen sind.
Denn wenn ein Verkäufer vor dem Käufer bewertet, wird es wohl in den wenigsten Fällen eine negative Bewertung sein.
Ein Käufer wird aber eher nicht aus Jux und Tollerei eine negative Bewertung machen - Ausnahmen bestätigen aber wohl leider auch hier die Regel.

Wie seht Ihr die Änderung?

Gruß
Edith

Hallo,

klar, Käuferfreundlich, Verkäuferunfreundlich.

Sicher gibt es auch Rachebewertungen, obwohl ich auch las, dass man bei ebay zukünftig offensichtliche Rachebewertungen löschen lassen kann (juchu).

Gründe einen Käufer schlecht zu bewerten gibt es genug: Nichtzahlung, Zahlung erst nach 5 Wochen, unbegründet sehr unhöfliche E-Mails.
Bis hin zu Erpressung a la „dieses gebrauchte Teil hat einen Kratzer mehr als angegeben, ich will eine Preisreduktion oder gebe sofort eine schlechte Bewertung ab“. Naja, so was ist wohl selten, habe ich aber schon in den Foren gelesen.

Soweit gebe ich als Verkäufer kaum negative Bewertungen ab, da ich meinerseits nicht meinen Bewertungspunktestand durch Rachebewertungen von säumigen Käufern gefährden will. Es ist aber schön die Möglichkeit zu haben und dass Käufer wissen dass Fehlverhalten negativ bewertet werden kann.

Ich denke Löschung offensichtlicher Rachebewertungen wäre auch für Käufer hinreichend. Es gibt zwar auch Verkäufer, die Käufern die eine gerechtfertigte schlechte Bewertung abgeben bedrohen oder mit Einschaltung ihres Anwalts drohen. Das Problem wird durch die Änderungen bei ebay aber kaum gelöst.

Stephanie

Hallo,

der Grund wurde schon mehrfach hier erwähnt und von vielen immer wieder totgeredet. Es macht einfach keinen Sinn, einen Käufer zu bewerten, denn der Verkäufer kann sich den Käufer nicht aussuchen und dem Käufer ist es sowas von egal, wie viele negative Bewertungen er hat.

/t/nicht-bezahlter-artikel-wie-gehts-weiter/4188889/5

Wie würdest du reagieren, wenn ein Käufer mit sagen wir 30% positiver Bewertung bei dir was kauft?

Hi

Käufer zu bewerten, denn der Verkäufer kann sich den Käufer
nicht aussuchen

Ich dachte, daß man als Verkäufer Käufer aussperren kann?

Wie würdest du reagieren, wenn ein Käufer mit sagen wir 30%
positiver Bewertung bei dir was kauft?

Da ich bei Ebay nur kaufe, aber nichts verkaufe, kann ich dazu nix sagen.
Ich hatte bislang Glück. Nur einmal hatte ich ein paar Probleme mit einem Verkäufer. Die waren aber nicht so gravierend, daß ich negativ bewertet hätte, sondern ich habs dann bei einer neutralen belassen.
Mit dem Effekt, daß ich mir eine neutrale Rachebewertung eingehandelt habe. Daß es sich um eine solche handelte, war insoferne ersichtlich, da der Verkäufer nur dann bewertet hat, wenn er negativ oder neutral bewertet wurde.

Daher auch meine Frage hier im Forum, weil sich da ja User aufhalten, die sowohl kaufen und verkaufen und daher beide Seiten kennen.

Gruß
Edith

Hi

Danke für Deine Ausführungen :smile:
Wie ich bei meiner anderen Antwort schon schrieb, kaufe ich bei ebay nur und wollte daher die andere Seite hören.

Gruß
Edith

Hallo,

Ich dachte, daß man als Verkäufer Käufer aussperren kann?

Dazu muss man den Käufer erst mal kennen. Wenn er schon gekauft hat, ist es zu spät. Ich wünsche mir schon lange die Option selber zu wählen, welche Käufer ich mit welcher Bewertung sperren kann. Z.B. alle Käufer mit weniger als 95% pos. Bewertung. Nun gut, das ist nun obsolet.

Daher auch meine Frage hier im Forum, weil sich da ja User
aufhalten, die sowohl kaufen und verkaufen und daher beide
Seiten kennen.

Viele hatten die Strategie, einen Käufer- und einen Verkäuferaccount zu haben.

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Käufer ablehnen

Hallo,

Ich dachte, daß man als Verkäufer Käufer aussperren kann?

Dazu muss man den Käufer erst mal kennen. Wenn er schon
gekauft hat, ist es zu spät. Ich wünsche mir schon lange die
Option selber zu wählen, welche Käufer ich mit welcher
Bewertung sperren kann. Z.B. alle Käufer mit weniger als 95%
pos. Bewertung. Nun gut, das ist nun obsolet.

Es ist möglich Käufer vom Kauf auszuschließen.
Einmal mit vorher mit Namen,
dann auch während der Auktion, indem sie deren Gebot ablehnen,
aber auch, indem Käufer mit best. Anzahl negativer Bewertungen (und aus anderen Ländern) nicht berechtigt sind zu bieten.
Gruß, Ingo

Hallo,

Es ist möglich Käufer vom Kauf auszuschließen.

Das funktioniert aber nicht bei festpreisigen Artikeln. Im Laden kann der Verkäufer einfach verweigern oder behaupten, der Artikel sei nicht da. Bei Ebay ist man dem Käufer ausgeliefert. Es gibt ohnehin schon bei Onlinekäufen zu viel Käuferschutz.

Klare Verbesserung!
Salu Edith,

Wie seht Ihr die Änderung?

Grunsätzlich positiv! Es ist in der Tat so, daß die allermeisten Verkäufer eine Bewertung als individuelles Urteil ihrer Person ansehen.

Mein Fall pars pro toto:

  • Angebotsbeschreibung mit Taschenmesser, Abbildung zeigt das alte Modell. Weil die meisten Händler das neue Modell auch mit der alten Abbildung bewerben, frage ich ausdrücklich nach, per eMail und telefonisch! In beiden Fällen wurde mir versichtert („Moment ich seh mal nach…“), daß es sich ganz ganz sicher um das begehrte alte Modell wie auf dem Foto handelt. Ich also geboten, gewonnen, bezahlt und das neue Modell bekommen. Reklamation: Händler sieht Fehler ein und bietet € 5,– Nachlaß an; ich nehme an.

Der Vorgang blieb für mich dennoch ärgerlich. Weniger schönes Messer gekauft, und die anderen Angebote mit dem alten Messer waren inzwischen natürlich passé. Meine Bewertung fiel natürlich negativ aus: „Art.beschr.: 6 (falscher Artikel trotz ausdrückl. Mail-Anfrage); Abwartebewerter“ („Abwarte-“ oder „Erstbewerter“ schreibe ich immer in meine Verkäuferbewertung mit rein). Ergebnis: Ich bekomme auch eine negative Bewertung des Inhalts: „Abwartebewerter!JA!!! Um uns vor KUNDEN wie Ihnen zu schützen!!!“

Daß Händler jede Einzelbewertung als persönliches Gesamturteil auffassen und nicht von sich auf den einzelnen Handelsvorgang abstrahieren können, ist durch viele weitere Beispiele belegt. Man liest es immer wieder: Der Artikel kann noch so falsch beschrieben und noch so spät geliefert sein — solange man sich letztlich einigt, muß alles vorangegangene Übel vergessen werden, denn wir haben uns ja wieder dutzi putzi lieeb („Netter Kontakt!“). Ein VK, der z. B. regelmäßig seine Unterlagen verschusselt und die Nerven seiner Kunden durch mehrfache Nachfragen, häufige Falsch- oder Spätlieferungen strapaziert, kann dann nur durch gründliche Lektüre seiner positiven Bewertungen erkannt werden. Nach VK-Meinung ist eine negative Bewertung offenbar nur dann statthaft, wenn man sich bereits im Mailverkehr angepöbelt hatte: Die Negativbewertung als eine Art versachlichter Krakeel.

Das Beispiel oben ("…Um uns vor KUNDEN wie Ihnen zu schützen") macht klar, welcher Art Schutz die Verkäufer sich beraubt fühlen: des Schutzes durch Rachebewertung! An einer vertrauenswürdigen Reputation scheint das Verkäufervolk aber auch gar nicht interessiert. Denn es diskutiert derzeit nicht etwa das ursächliche Problem, welches die mißliebige Bewertungsänderung überhaupt hervorgebracht hat. Nein, mit larmoyantem Trotz organisiert man lieber einen Boykott und empört sich dreist über die Entwaffnung gegenüber den Käufern, welche durch das Dogma der Vorkasse ohnehin nur eine eingebildete Gefahr darstellen. Beflissen wird ignoriert, daß der Käufer sich seit je her auf die nicht unbefangene Artikelbeschreibung des VK verlassen, und für das ungesehene Handelsgut auch noch in Vorleistung treten muß. Das volle Risiko (abgesehen von eBay-Gebühren für nicht bezahlte Käufe, die eBay aber vorgeblich erläßt) trägt also nach wie vor der Käufer. Daß die Verkäufer trotz dieser unausgewogenen Vorteilsposition frech den Aufstand proben und die schwache Position der Käufer dabei großzügig übersehen, zeigt, wie notwendig die Bewertungsreform ist!

Theoretisch wäre es zwar denkbar, daß nur konkrete Vorwürfe zu einer negativen Käuferbewertung führen können (etwa „Zahlt nicht“, „Zahlt erst xx Tage nach Zahlungsziel“, „Gibt benutzte Ware zurück“ etc.). Da eBay allerdings nur aus ca. 20 Leuten zu bestehen scheint, die sich mit den vielen Anfragen nicht befassen können, wäre es naiv zu glauben, daß Bewertungen jemals nach vertretbarem Aufwand rückgängig gemacht würden, selbst wenn sie beweisbar unwahr sind.

Das Händlerkollektiv beweist aber nunmal tagtäglich, daß es mit dem Bewertungsinstrument nicht vernünftig umgehen kann; den Entzug desselben hat es sich dann folglich gefallenzulassen. Aus.

Daher meine Bewertung des neuen Bewertungssystems: Es ist das kleinere Übel, und es ist eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand!

-R o b.

Hallo Rob,

das neue Bewertungssystem sehe ich völlig anders. Es ist nämlich salopp gesagt der allergrösste Mist.

Warum soll ich als Verkäufer z.B. einen nichtzahlenden Käufer (ein KÄufer, der noch nicht einmal auf die NIchtzahlung bei Ebay reagiert!) mehr negativ bewerten können? Warum soll ich denn einen Käufer, der eine noch originalverpackte CD entsiegelt, anschliessend zurückschickt und den Kaufpreis drohend und beleidigend zurückfordert, obwohl das ausdrücklich ausgeschlossen war, nicht negativ bewerten können? Warum soll ich denn einen Käufer, der einen Artikel ersteigert, es dringend haben möchte, und deashalb einen superschnellen Versand am gleichen Tag und damit vor Zahlungseingang angeboten bekommt, wenn er einen Screenshot der Online-Überweisung zumailt, auf das Schnellversandangebotgar nicht erst reagiert und sich dann aber eine Woche Zeit für die Überweisung lässt, nicht neutral oder negativ bewerten können, wenn er den Verkäufer wegen eines späten Versandes auch entsprechend bewertet (wegen des schnellen Versandwunsches ist hier nämlich die Leistung des Käuferns nicht mit der Überweisung erledigt, er muss auch mithelfen, dass es schnell geht, insofern ist es auch keine Rachebewertung - einem Bekannten ist übrigens genau das als Verkäufer passiert).

Wenn ich mir anschaue, wieviele Käufer heute schon wegen Ebay-Bewertungen vor den Kadi gezerrt werden, so wird dies mit Sicherheit zukünftig noch häufiger sein. Wenn dann die Verkäufer vor Gericht Recht bekommen und die Käufer zu Ihrem Frust, den sie in der Bewertung ausgelassen haben, auch noch Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren hundert Euro bezahlen müssen, wird die Freude über die Freiheiten der Käufer mit dem neuen Bewertungssystems sich schnell ins Gegenteil verkehren.

Dies ändert nichts an der Tatsache, dass dreiste Rachebewertungen nicht ok sind. Die gehören sich nicht. Damit hätte Ebay aber auch in der Vergangenheit schon entsprechend umgehen können. Statt standardisierte Textbausteine bei Beschwerden über Bewertungen zu versenden, hätten ja insbesondere bei negativen Bewertungen auch die von Käufern vorgelegten E-Mails oder anderer Schriftwechsel, die das Gegenteil der Bewertungssaussage belegen, häufiger auch zum Löschen von Bewertungen führen können.

inliner

Es geht nicht gegen Bewertungen für Käufer!
Hallösche Inliner,

Warum soll ich als Verkäufer z.B. einen nichtzahlenden Käufer
(ein KÄufer, der noch nicht einmal auf die NIchtzahlung bei
Ebay reagiert!) mehr negativ bewerten können?

Du hast nicht verstanden, worum es geht: Es soll ja nicht verhindert werden, daß VK derartige Kunden negativ bewerten können. Wie kommst Du darauf? Es geht nicht darum, berechtigte Negativbewertungen an Käufern zu verhindern, das ist nur ein notgedrungener Nebeneffekt. Es geht aber darum, den Verkäufern ein mißbrauchtes Druckinstrument zu nehmen.

Warum soll ich
denn einen Käufer, der eine noch originalverpackte CD
entsiegelt, anschliessend zurückschickt und den Kaufpreis
drohend und beleidigend zurückfordert, obwohl das ausdrücklich
ausgeschlossen war, nicht negativ bewerten können?

Siehe oben!

Warum soll
ich denn einen Käufer, der einen Artikel ersteigert, es
dringend haben möchte, und deashalb einen superschnellen
Versand am gleichen Tag und damit vor Zahlungseingang
angeboten bekommt, wenn er einen Screenshot der
Online-Überweisung zumailt, auf das Schnellversandangebotgar
nicht erst reagiert und sich dann aber eine Woche Zeit für die
Überweisung lässt, nicht neutral oder negativ bewerten können,
wenn er den Verkäufer wegen eines späten Versandes auch
entsprechend bewertet (wegen des schnellen Versandwunsches ist
hier nämlich die Leistung des Käuferns nicht mit der
Überweisung erledigt, er muss auch mithelfen, dass es schnell
geht, insofern ist es auch keine Rachebewertung…

Es ist sehr wohl eine Rachebewertung, denn wenn der Käufer später aber noch angemessen zeitig bezahlt, dann kann er trotzdem erwarten, daß der VK unverzüglich zahlt, schließlich ist dieser durch die Vorleistung des Kunden in besonderer Pflicht. Aber selbst nach Deiner Lesart ist die Negativbewertung für den Käufer unangebracht: Der VK soll nicht die Bewertung des Käufers bewerten, sondern dessen Zahlungsverhalten (ggf. auch Rücksendeverhalten). Wer das nicht zu differenzieren imstande ist, begründet damit letztlich daß keiner mehr bewertet, weil beide Seiten abwarten, um die Bewertung des anderen bewerten zu können.

Leute: Laßt doch mal die Kirche im Dorf! Wenn einer unberechtigt schlecht bewertet, sich sonst aber wohlfeil verhält, dann habt Ihr einfach Pech gehabt. Sicher sind solche Fälle ärgerlich, aber Ihr könnt doch nicht leugnen, daß der derzeitige Zustand unhaltbar ist. Oder stimmt es etwa nicht, daß schlechte und betrügerische VK durch die Beißhemmung der Käufer kaum noch entlarvt werden?

Wenn ich mir anschaue, wieviele Käufer heute schon wegen
Ebay-Bewertungen vor den Kadi gezerrt werden, so wird dies mit
Sicherheit zukünftig noch häufiger sein. Wenn dann die
Verkäufer vor Gericht Recht bekommen und die Käufer zu Ihrem
Frust, den sie in der Bewertung ausgelassen haben, auch noch
Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren hundert Euro bezahlen
müssen, wird die Freude über die Freiheiten der Käufer mit dem
neuen Bewertungssystems sich schnell ins Gegenteil verkehren.

Wieso sollten bei halb sovielen Bewertungen plötzlich MEHR Fälle vor Gericht landen?

Dies ändert nichts an der Tatsache, dass dreiste
Rachebewertungen nicht ok sind. Die gehören sich nicht.

Eben. Wenn Du einen anderen praktikablen Vorschlag hast, der diesem Problem Rechnung trägt und dennoch die VK-Bewertung zuläßt, bin ich selbstverständlich bereit, ihn zu unterstützen. Denn wie gesagt, und ich hoffe, es kommt diesmal an: Ich habe nichts gegen berechtigte Negativbewertungen von VK. Deren Unterbindung ist nur ein Nebeneffekt, der hinnehmbar ist, da die Fallhöhe fehlender Bewertungen für Käufer eine weit geringere ist, als die fehlender VK-Bewertungen.

Damit
hätte Ebay aber auch in der Vergangenheit schon entsprechend
umgehen können. Statt standardisierte Textbausteine bei
Beschwerden über Bewertungen zu versenden, hätten ja
insbesondere bei negativen Bewertungen auch die von Käufern
vorgelegten E-Mails oder anderer Schriftwechsel, die das
Gegenteil der Bewertungssaussage belegen, häufiger auch zum
Löschen von Bewertungen führen können.

Da sagst Du ein wahres Wort, und es gilt im Übrigen auch für PayPal! Und eben weil das so ist, kann man das neue Bewertungssystem getrost als realistisches Optimum ansehen.

Schöhn Aahmt ;o)
-R o b.