Änderung des Gerichtsstands im Strafrecht

Hallo!

So weit ich weiß gibt es im Strafrecht drei Gerichtsstände:

  1. Tatort, 2) Wohnort und 3) Ergreifungsort

Ist es möglich einen festgelegten Gerichtsstand (z. B. in einem Strafbefehl das zuständige Amtsgericht) ändern zu lassen? Zum Beispiel von Tatort zu Wohnort etc.

Vielen Dank!

M.E. müsste die Staatsanwaltschaft sich hier dann für örtlich nicht zuständig erklären und dem zustimmen, wobei zu hinterfragen wäre, warum bei einem Strafbefehl dies geschehen sollte. Könnte nicht Gefahr bestehen, dass eine andere StaA statt einem Strafbefehl ein Verfahren vor dem AG beantragt?