Änderung des Nachnamens

Hallo an alle Rechtkundige!

Ich habe folgendes Problem: ich möchte eine Frau heiraten, die eine derzeit 5 jährige Tochter hat (ab August 5 jährig). Die Tochter trägt den Nachnamen der Mutter, die nie verheiratet war.
Wenn eben jene zukünfitge Ehefrau meinen Nachnamen annimmt, kann man den der Tochter ebenfalls ändern? Ich hörte gerüchteweise etwas davon, dass dies bis zu ihrem 5. Lebensjahr möglich wäre, dannach nicht mehr.
In welchen Rechtsvorschriften/Gesetzen kann ich das nachlesen?

Danke für die Hilfe

A. Pieroth

Hallo !

Familienrecht!

Den Nachnamen kann man auch bei älteren Menschen ändern. Es muß nur vernünftig begründet werden. Bei Euch sehe ich da keine Schwierigkeiten.
Das Namensrecht ist doch in den letzten Jahren sehr gelockert worden.
Fragen kannst Du das Standesamt, jeden Rechtsanwalt.

Grüße Max.

Um den Nachnamen der Tochter auch zu ändern, müsstest du das Kind adoptieren.

Hallo Andreas,

grundsätzlich geht es.
Bei uns war das vor fünf Jahren so, daß wir einen Antrag beim Jugendamt gestellt haben. Weil mein Sohn zu der Zeit schon 9 war, hat man seine Meinung dazu eingeholt. Damit war er hoffnungslos überfordert. Bei einem 5-jährigen Kind läuft das sicher anders. Dumm ist nur, daß die Bewilligung nicht im Vorwege erteilt wurde, also vor der Heirat.

Gruß

Heike

hallo,

ist kein problem solange deine frau noch nicht verheiratet war.
ich hatte die situation erst vor 3 wochen und war überrascht, dass die möglichkeit besteht.
du kannst das gleich mit dem aufgebot (das heisst jetzt aber irgendwie anders) oder noch nachträglich beantragen.
im normalfall wird euch der standesbeamte fragen wie denn euer kind heissen soll.
und das alles hat nix mit einer adoption zu tun.

gruss corinne

Hallo Corinne,

es ist nicht seine Tochter, nur ihre ! Das ist das Problem. Wenigstens nachnamenstechnisch. Das heißt, dies Kind hat einen Vater , der auch noch was dazu sagen könnte.

Grüße
Heike

ja das reicht wenn es ihre tochter ist.
und der leibliche vater hat in diesem fall komischerweise gar nix zu sagen.
hat mich auch gewundert, aber genau diese auskunft bekam ich vom standesbeamten.

bsp:
frl. maier hat ein kind von herrn huber
frl. maier wird herrn schmid heiraten.
das kind heisst bis jetzt maier, kann dann aber maier oder schmid heissen.

bei kleineren kindern sicher eine gute lösung, damit nicht die dummen fragen wegen anderem nachnamen kommen.
bei grösseren ist es dann doch etwas gewöhnungsbedürftig für sie.
ich denke wenn das kind im entsprechenden alter ist sollte man das kind entscheiden lassen, bzw. in solchen fällen ist ein doppelname für die frau meist die geschickteste lösung (wenn er sich nicht allzu albern anhört)
gruss corinne

Hallo Corinne,

ist das in den Bundesländern verschieden ? Oder ist das neu ?
Wir hatten damals richtig zu tun, um alles zu regeln. Und die Stellungnahme des Kindsvaters :open_mouth:) wurde auch eingeholt. Ebenso wurde mein Sohn befragt. Und regeln konnte man das erst nach der Heirat, als ich meinen „Namen schon aufgegeben“ hatte.

Gruß
Heike