Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Und zwar war ich einige Wochen aufgrund einer Diagnose krank geschrieben. Habe gearbeitet und bin nun erneut krank geschrieben. Allerdings hat sich die Zahl nach dem Punkt (Schweregrad) geändert.
Ist das nun eine neue Diagnose und die 6 Wochen die der Arbeitgeber voll zahlt beginnen von neuem zu laufen oder zählt für Arbeitgeber und Krankenkasse die Diagnose vor dem Punkt?
Danke und Gruß
Alexandra
Guten Morgen
Ausschlaggebend ist die Diagnosegruppe. Also die Ziffe/rn vor dem Punkt. Die 6 Wochen-Frist beginnt daher nicht erneut sondern läuft bis zum Ende durch. Danach beginnt die Krankengeldzahlung.
Wünsche gute Besserung…
Thorsten
Hallo,
danke Thorsten, das hilft schon weiter 
Aber vorher war es nur Stauchung, Zerrung und in 14 Tagen wird operiert.
Ist es dann nach einer OP eine neue Diagnose?
Dankeschön!
LG
alexandra
Guten Abend
Die gesetzliche Grundlage findest hier:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Die Erkrankung ist erst abgeschlossen nachdem alle Folgen die durch die OP entstehen ebenfalls abgeschlossen sind. Meine damit, daß die Indikation zur OP die aktuelle Erkrankung ist. Erst wenn man nach der OP wieder arbeitsfähig ist, ist auch die Behandlung der Grunderkrankung abgeschlossen. Was im Falle einer erneuten Erkrankung der selben Krankheit passiert ist oben im Gesetzestext beschrieben.
Viele Grüße
Thorsten