Hallo
Also nein,dea.Dafür, dass du mir unterstellst, ich wüsste
nicht, dass es schon verschiedene Strafhöhen gibt, hast du ein
Tadel* verdient. Und dafür, dass du es überhaupt jemandem
zutraust, dies nicht zu wissen, gibt es noch ein großes
Tadel*.
Dafür, dass ich mich nicht ganz klar ausgedrückt habe,
verpasse ich mir selbst ein kleines Tadel*.
Na gut, das hätten wir dann ja 
Was ich meine:
Abschaffung aller Rechtsfolgen in § ohne Personenschaden, also
kein: wird von X Jahren bis X Jahren Prügelstrafe oder
Geldstrafe bestraft.
Sondern eine für alle Straftatbestände geltende Regelung,
nachdem sich die Strafe nach der Höhe des Schadens, und nicht
vom Delikt, bemisst.
Das würde aber nicht mit dem Schuldprinzip des Strafrechts korrespondieren.
Gem. § 46 StGB ist die Grundlage sowohl für die Strafe an sich als auch für deren Höhe die individuelle Schuld des Täters. Das bedeutet, dass allein sein Verhalten hierfür herangezogen werden kann. Demnach kann man zwar das Ausmaß des Schadens durchaus für einen gewissen Gradmesser dieser individuellen Schuld heranziehen. Letztlich ist aber bereits das strafrechtlich problematisch, weil es sich hierbei lediglich um ein Indiz für den wahren Strafgrund, die Schuld, handelt.
Oftmals ist gerade im wirtschaftlichen Bereich das Ausmaß des Schadens für den Schädiger gar nicht abzusehen. Demnach hinge es meist völlig vom Zufall ab, wie hoch er bestraft wird.
Eine derartige Strafzumessungsregelung würde einerseits jedem Grundgedanken unseres Strafrechts und insbesondere des Schuldprinzips wiedersprechen. Man würde hier sehr schnell in ein Vergeltungsstrafrecht kommen, welches ebenfalls vom Gesetzgeber in keiner Weise gewollt ist.
Zudem bedingt das verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip gerade im Strafrecht, dass der Täter in ausreichendem Maß in Kenntnis darüber ist, welche Gesetze und wie diese für ihn gelten. Auch das wäre ein Problem.
Schließlich ist zu sehen, dass der Täter in diesen Fällen ohnehin je nach Höhe des angerichteten Schadens „gestraft“ ist, da er natürlich zugleich einem zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren ausgesetzt ist.
Gruß
Dea