Änderung des Tilgungssatzes

Hallo erstmal,

ich möchte den Tilgungssatz meines Annuitätendarlehens von anfänglich 2,5% auf 4% oder 5% ändern.
Jetzt meine Frage…
Bezieht sich der neue Tilgungssatz auf die ursprüngliche
Darlehenssumme oder auf die derzeitige Restschuld?

Danke schon mal vorab.

Gruß Angus

Logischerweise erhöht bzw. ändert man die monatlichen Raten.
Danach schaut man sich in dem zahlungsplan die
Entwicklung der Restschuld an.

Der anfängliche tilgungssatz ist in dem Zusammenhang
eine missverständliche bzw. überflüssige Größe.

Der anfängliche Tilgungssatz dient nur zur überschlägigen
Berechnung der monatlichen Belastung in Verbindung mit dem
Nominalzins;
allerdings ist dann noch nicht die Laufzeit des darlehens
bekannt.

Der anfängliche Tilgungssatz ist die Tilgung im ersten Jahr,
bezogen auf die Darlehenssumme.

Den anfängl. Tilgungssatz auf die ursprüngliche darlehenssumme
zu erhöhen ergibt ja keinen Sinn,
weil dadurch würden sich ja auch die bisher gezahlten raten
erhöhen.

Hallo erstmal,

also geh ich richtig in der Annahme, daß sich die Änderung des Tilgungssatzes auf die aktuelle Restschuld bezieht?
Ein einfaches Ja oder Nein reicht mir, bitte.

Danke
Gruss Angus

Hallo,
die Änderung des Tilgungssatzens bezieht sich immer auf den aktuellen Soll und nicht rückwirkend. Ob der Stichtag jedoch monatlich, vierteljährlich oder noch später ist, ersieht man aus dem Darlehnsvertrag unter Tilgungsverrechnung.

Beste Grüße

PS: Hinweis, bei verimieteten Objekten ergibt sich daraus ein Steuernachteil.

Irgendwie hat man das problem nicht verstanden.

Der Kredit wird dargestelt durch den Nominalzins,
Darlehenshöhe, die Abrechnungsmethode
und die Monatsraten.

Der anf. tilgungsatz erhöht sich doch automatisch
jedes Jahr, wenn er sich auf die Restschuld bezieht.

Hallo auch,

die Änderung des Tilgungssatzens bezieht sich immer auf den
aktuellen Soll und nicht rückwirkend.

danke dir…genau das wollte ich wissen.

Gruß und noch frohe Ostern!
Angus

Hallo nochmal,

meine Frage wurde von „Skorpion-LE“ ausreichend beantwortet.

trotzdem danke für die Mühe

und noch angenehme Feiertage

Gruß Angus

„Den anfängl. Tilgungssatz auf die ursprüngliche darlehenssumme
zu erhöhen ergibt ja keinen Sinn,
weil dadurch würden sich ja auch die bisher gezahlten raten
erhöhen.“

FEHLER
Die Formulierung in den Verträgen bei Annuitätendarlehen heißt:
x% zzgl. ersparter Zinsen.
dabei richtet sich das x (wenn nichts anderes vereinbart wird) nach dem Ursprung.
Die Annuität (also die Jährliche Leistung) beträgt somit: x% Tilgung + y% Zinsen vom Ursprung.
da das Restkapital sich inzwischen verringert haben dürfte ist die tatsächliche Tilgung (also auf die Restschuld bezogen) höher, als die x%.

Gruß
haWethie

Die Formulierung in den Verträgen bei Annuitätendarlehen
heißt:
x% zzgl. ersparter Zinsen.
dabei richtet sich das x (wenn nichts anderes vereinbart wird)
nach dem Ursprung.
Die Annuität (also die Jährliche Leistung) beträgt somit: x%
Tilgung + y% Zinsen vom Ursprung.
da das Restkapital sich inzwischen verringert haben dürfte ist
die tatsächliche Tilgung (also auf die Restschuld bezogen)
höher, als die x%.

Hallo,
genau so ist es. Die Annuität wird von der Ursprungssumme neu berechnet. Die neue Tilgung wird dann natürlich von der Restschuld abgezogen. Aber Vorsicht, die Banken berechnen sich dabei gern Vorfälligkeitsentschädigungen, es sei denn, es ist im Vertrag anders geregelt.

Gruß