Logischerweise erhöht bzw. ändert man die monatlichen Raten.
Danach schaut man sich in dem zahlungsplan die
Entwicklung der Restschuld an.
Der anfängliche tilgungssatz ist in dem Zusammenhang
eine missverständliche bzw. überflüssige Größe.
Der anfängliche Tilgungssatz dient nur zur überschlägigen
Berechnung der monatlichen Belastung in Verbindung mit dem
Nominalzins;
allerdings ist dann noch nicht die Laufzeit des darlehens
bekannt.
Der anfängliche Tilgungssatz ist die Tilgung im ersten Jahr,
bezogen auf die Darlehenssumme.
Den anfängl. Tilgungssatz auf die ursprüngliche darlehenssumme
zu erhöhen ergibt ja keinen Sinn,
weil dadurch würden sich ja auch die bisher gezahlten raten
erhöhen.