Guten Tag,
ist es rechtlich zulässig, wenn eine Eigentümerversammlung am 28.02.2008 beschließt, den Umlageschlüssel für Müllgebühren für den bereits laufenden Abrechnungszeitraum (01.12.2007 - 30.11.2008), also quasi rückwirkend, zu ändern?
Guten Tag,
ist es rechtlich zulässig, wenn eine Eigentümerversammlung am 28.02.2008 beschließt, den Umlageschlüssel für Müllgebühren für den bereits laufenden Abrechnungszeitraum (01.12.2007 - 30.11.2008), also quasi rückwirkend, zu ändern?
siehe unten - owt
Gruß
Nita