Änderung des Wohnsitzes vor Abgabe der e.V

leider kein fiktiver Fall: Ein Schuldner hat sich kurz vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung umgemeldet (in eine weit entfernte Stadt, bei Verwandten), um erfolgreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die Eintragung ins hiesige Schuldnerverzeichnisses zu umgehen. Er lebt natürlich weiterhin in seiner bisherigen Wohnung, wo seine Ehefrau gemeldet ist, und arbeitet auch hier (selbständig).

Wo liegt hier ein Verstoß gegen Gesetze bzw. Verordnungen o.ä.
vor, mit welchen Strafen bzw. Bußgeldern werden diese belegt,
wie kann man diesen Zustand (beweisbar !!) unterbinden ?

Danke!

leider kein fiktiver Fall: Ein Schuldner hat sich kurz vor der

Hi Bufo,

der Schuldner könnte gegen das Melderecht verstossen, weil er sich bei der Gemeinde anzumelden hat, in der er seinen Lebensmittelpunkt begründet. Wenn er also nach wie vor überwiegend an seinem alten Wohnung lebt, muß er auch dort gemeldet sein. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann er damit kaum umgehen, da die eidesstattliche Versicherung zwar im Gerichtsvollzieherbezirk seines angemeldeten Wohnsitzes abgenommen wird, aber die Eintragungen in der Schuldnerkartei allgemein an die Schufa und andere Auskunfteien weitergegeben werden.
Es wird ihm mit dieser Aktion lediglich gelingen, seine Ehefrau und seine Familie aus den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen herauszuhalten. Die Gerichtsvollzieher werden nicht mehr nervend bei der Ehefrau anklingeln, um zu fänden, sondern an seinem neuen Wohnsitz.
Sollte er hierdurch Vermögen verschoben haben, muß ihm das bewiesen werden. Es müßte festgestellt werden, welches Vermögen er zuletzt, also vor dem Umzug besaß, und welches ihm jetzt noch verblieben ist.
An dieser Aufgabe scheitern die meisten Gläubiger. Nützlich wäre der Einsatz einer Detektei, deren Kosten aber in wirtschaftlicher Relation zu der Einbringlichkeit der Forderung zu sehen ist.
Also immer problematisch.
Die Gläubiger werden sich darauf beschränken zu prüfen, wem das Einfamilienhaus gehört und wer als Halter des Autos eingetragen ist.

Gruß,
Francesco