Änderung einer Funktion

Folgender Fall:
Frau nutzt Mobilfunkvertrag mit Flatrate ins eigene Mobil- und Festnetz.
plötzlich wird die Funktion der Mailbox dahingehend abgeändert, dass durch Drücken einer Ziffer der Nachrichtenhinterlasser zurückgerufen werden kann. Was aber kostenpflichtig ist - normalerweise werden Gespräche zu diesem Anschluss über die Flatrate abgedeckt. Das weiß die Frau aber nicht. Dabei entstehen erhebliche Kosten.
Fragen:

  • Kann man das Geld zurückfordern? immerhin wurde ja nicht durch den Anbieter informiert, dass eine kostenpflichtige Zusatzleistung eingeführt wird.
  • Wie hätte der Anbieter informieren müssen? Schriftlich? Oder reicht SMS oder E-Mail?

Folgender Fall:
Frau nutzt Mobilfunkvertrag mit Flatrate ins eigene Mobil- und
Festnetz.
plötzlich wird die Funktion der Mailbox dahingehend
abgeändert, dass durch Drücken einer Ziffer der
Nachrichtenhinterlasser zurückgerufen werden kann. Was aber
kostenpflichtig ist - normalerweise werden Gespräche zu diesem
Anschluss über die Flatrate abgedeckt. Das weiß die Frau aber
nicht. Dabei entstehen erhebliche Kosten.
Fragen:

  • Kann man das Geld zurückfordern? immerhin wurde ja nicht
    durch den Anbieter informiert, dass eine kostenpflichtige
    Zusatzleistung eingeführt wird.

das ist eine Behauptung, die bezweifelt werden kann.

  • Wie hätte der Anbieter informieren müssen? Schriftlich?

Ja!

Oder

reicht SMS oder E-Mail?

Das ist bei den Anbietern in den AGB’s ggf. geregelt, dort bitte nachlesen, das können wir hier nicht.

Schönen Tag noch.