Folgender Fall:
Frau nutzt Mobilfunkvertrag mit Flatrate ins eigene Mobil- und Festnetz.
plötzlich wird die Funktion der Mailbox dahingehend abgeändert, dass durch Drücken einer Ziffer der Nachrichtenhinterlasser zurückgerufen werden kann. Was aber kostenpflichtig ist - normalerweise werden Gespräche zu diesem Anschluss über die Flatrate abgedeckt. Das weiß die Frau aber nicht. Dabei entstehen erhebliche Kosten.
Fragen:
Kann man das Geld zurückfordern? immerhin wurde ja nicht durch den Anbieter informiert, dass eine kostenpflichtige Zusatzleistung eingeführt wird.
Wie hätte der Anbieter informieren müssen? Schriftlich? Oder reicht SMS oder E-Mail?
Folgender Fall:
Frau nutzt Mobilfunkvertrag mit Flatrate ins eigene Mobil- und
Festnetz.
plötzlich wird die Funktion der Mailbox dahingehend
abgeändert, dass durch Drücken einer Ziffer der
Nachrichtenhinterlasser zurückgerufen werden kann. Was aber
kostenpflichtig ist - normalerweise werden Gespräche zu diesem
Anschluss über die Flatrate abgedeckt. Das weiß die Frau aber
nicht. Dabei entstehen erhebliche Kosten.
Fragen:
Kann man das Geld zurückfordern? immerhin wurde ja nicht
durch den Anbieter informiert, dass eine kostenpflichtige
Zusatzleistung eingeführt wird.
das ist eine Behauptung, die bezweifelt werden kann.
Wie hätte der Anbieter informieren müssen? Schriftlich?
Ja!
Oder
reicht SMS oder E-Mail?
Das ist bei den Anbietern in den AGB’s ggf. geregelt, dort bitte nachlesen, das können wir hier nicht.