Änderung einer Teilungserklärung

Ich habe ein Problem. Ich würde gerne zu meiner Wohnung die Nachbarwohnung kaufen und diese dann mit meiner zusammenlegen.
Wenn ich dann die Teilungserklärung ändern lassen will, ist dann immer das Einverständniss der Eigentümergemeinschaft (ggf. außerordentliche Eigentümerversammlung) von nöten, oder reicht die Zustimmung des Verwalters?

Ich hab das gleiche vor 20 Jahren auch gemacht. Aber das hatte mit der Eigentümergemeinschaft nichts zu tun (meine ich so dunkel), dort werde ich noch immer mit zwei getrennten Wohnungen (bezüglich Abrechnung etc. geführt). Nur das Finanzamt hat die beiden zu einem „Zweifamilienhaus“ auf Antrag zusammengefaßt, das hatte steuerliche Vorteile. Und im Grundbuchamt gab eine Änderung: Vorher hatten die Wohnungen die Nummern 7,8,9,10,11 (meine beiden waren 9 und 10), danach lautet die Reihe 7,8,9,11)
Hilfts das? Sonst muß ich noch mnal weitergraben.

Antal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Antal!

Vielen Dank für Deine Antwort. Leider will der Verwalter auf jeden Fall die Teilungserklärung für das gesammte Haus ändern. Er ist sich aber selber nicht sicher, ob er die Zustimmung von allen braucht, oder nicht. Wenn Du weitere Infos hättest, wäre ich Dir super dankbar.

Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also, die Frage ist doch nicht, was der Verwalter will, sondern was im Gesetz steht. Und grade wegen/für Eigentumswohnungen ist das sehr feinfieselig und detailliert verankert: Weil natürlich Streit vorprogrammiert ist.

Aber wenn Du die zwei nur vereinigen willst, mußt Du wohl eine Wand durchbrechen, die zum Gemeineigentum gehören dürfte (Normalerweise ist das so) und das belangt alle, nicht nur Dich (Du könntest nur über Dein Sondereigentum autark entscheiden). Du brauchst also eine Zustimmung, ob aber die vom Verwalter alleine genügt (könnte sein) oder alle Zustimmen müssen (übrigens: Achtung: wenn Du im zweiten Fall das auf der Jahresversammlung vorträgst, vorher schriftlich vorbereiten, müssen nicht ALLE, sondern nur alle, die da sind, zustimmen, das kann ein Riesenunterschied sein), müßtest Du nachlesen.

Und das wars dann schon. Für eine Änderung der Teilungserklärung sehe ich überhaupt keinen Ansatz. Wieso den auch, die Wohnungen bleiben ad wie vorher, die gehören Dir und basta.

Antal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein vergleichbarer Fall wurde aktuell in unserer Eigentümergemeinschaft durchgeführt: Zwei benachbarte Wohnungen (sogar unterschiedliche Eigentümer: Eltern und Sohn) sollten auf Wunsch der Eigentümer verbunden werden. Dazu sollte ein Durchbruch durch die tragende Mittellängswand passieren. Die betriebende Parteien legten der Eigentümergemeinschaft die Statik, ein Gutachten des Schornsteinfegers (da der Durchbruch dicht an einem Kamin erfolgte, und die formale Genehmigung durch das Bauamt vor. Es sollten die Wohnungen rechtlich und wirtschaftlich als zwei separate Einheiten erhalten bleiben. Nur über die bauliche Veränderung eine Verbindung geschaffen werden. Die Eigentümergemeinschaft stimmte in der Eigentümerversammlung mehrheitlich zu. Der Beschluss wurde von einem Gegner angefochten. Der Gegner unterlag vor dem Amtsgericht(!) Neukölln, da das Gericht keine Beeinträchtigung Dritter durch die Veränderung erkannte. Falls nähere Infos zu dem Fall gewünscht werden setzt dich mit mir in Kontakt.

Im übrigen kann die Teilungserklärung nur notariell mit allen Eigentümern geändert werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]