Änderung eines Arbeitsvertrags auf Wunsch

Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag nach Ablauf stillschweigend verlängert wird und der Arbeitnehmer 6 Monate danach mit Absprache des Arbeitgebers Änderungen der Arbeitszeitregelung schriftlich festgehalten haben möchte,kommt es dann zu einem ganz neuen Arbeitsvertrag?
z.B. der Arbeitnehmer es schriftlich haben möchte,das die 40 Stunden-Woche sich nur noch auf die Werktage beziehen und Wochenend- und Feiertagarbeit damit ausgeschlossen werden und nur noch bei großem Personalmangel für diese Tage zur Verfügung steht?
Wie ist es mit mündlichen Zusagen des Arbeitgebers bezüglich der veränderten Arbeitzeitregelung?
Wieviel Gültigkeit haben sie,wenn der Arbeitnehmer nichts sschriftliches in den Händen hat?

Hallo,

a) mit Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wurde aus einem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristeter. Die weiteren Bestandteile des Vertrages bleiben unberührt.

b) Arbeitsverträge können in einzelnen Punkten (z.B. Arbeitszeit) in beidseitigem Einvernehmen geändert werden. Dies kann in Form einer Änderung oder einer Zusatzvereinbarung erfolgen. Der Arbeitsvertrag an sich bleibt ebenfalls unberührt.

c) Verträge können prinzipiell auch mündlich geschlossen werden, aber:
oftmals beinhalten Verträge die Klausel, dass Änderungen der Schriftform bedürfen (in dem Fall wäre eine mündliche Vereinbarung unwirksam). Und prinzipiell wäre im Streitfall eine Beweisführung schwierig, so dass mündliche Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag prinzipiell nicht ratsam sind.

Gruss!

Hi!

oftmals beinhalten Verträge die Klausel, dass Änderungen der
Schriftform bedürfen (in dem Fall wäre eine mündliche
Vereinbarung unwirksam).

Das ist so pauschal nicht korrekt.

Gruß
Guido

Hallo,

klar ist es etwas komplexer, aber ich denke dem Ratschlag kannst Du zustimmen. Oder?

Gruß!

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Hi!

klar ist es etwas komplexer, aber ich denke dem Ratschlag
kannst Du zustimmen. Oder?

Du meinst Beweisbarkeit und so?
Auf jeden Fall!

VG
Guido