Änderung eines bestehenden Web-Vertrags

Guten Tag,

wenn man einen Vertrag über einen Internetzugang mit einem Provider hat, und dieser würde einem ein Angebot über eine Änderung des Vertrags schicken, wäre es dann zulässig, zu sagen „wenn sie uns keine andere Information geben, gehen wir davon aus, dass sie unserer Empfehlung folgen und stellen ihren Vertrag … um.“?

Gruss, Stucki

Hallo Stucki,
eine Änderungskündigung? Im Arbeitsrecht geht das. …

Für Deinen Vertrag rate ich mal. …

Sieh mal in die AGB, ich denke, diese Möglichkeit hast Du ursprünglich vereinbart. Weil es schon lange so üblich ist, kommt das auch nicht überraschend, damit ist diese Klausel in den AGB wirksam.

cu Rainer