Änderung eines notariellen Ehe-Erbvertrages?

Guten Tag,
kann man einen notariellen Ehe-Erbvertrag ohne nochmalige notarielle Beglaubigung in schriftlicher Form ändern und ist dies dann auch vor Gericht gültig (z.B. der Verzicht auf ein im Erbvertrag geregeltes Wohnrecht)?

Bei notariell beglaubigtem Verzicht auf Unterhalt im Falle einer Scheidung:
Kann das Sozialamt im Falle der Not (obwohl auch die Not ausgeschlossen ist) nicht doch an den geschiedenen Ehepartner herantreten?

Danke!
Anja Schmidt

Nein, sowas muss immer notariell beglaubigt werden, selbst Abänderungen von (Ehe-)Verträgen.

Und zu dem anderen: „Pacta sunt servanda“ - „Verträge sind einzuhalten“
Im deutschen Zivilrecht findet sich dieser Grundsatz unter anderem im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 des BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt.

Somit kann das Sozialamt auch in der „Not“ nichts machen.

Hiermit:

Nein, sowas muss immer notariell beglaubigt werden, selbst
Abänderungen von (Ehe-)Verträgen.

hast Du ja recht, aber hier:

Und zu dem anderen: „Pacta sunt servanda“ - „Verträge sind
einzuhalten“
Im deutschen Zivilrecht findet sich dieser Grundsatz unter
anderem im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in §
242 des BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass
derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt.

Somit kann das Sozialamt auch in der „Not“ nichts machen.

bist Du doch sehr blauäugig. Was glaubst Du, wie schnell eine Sittenwidrigkeit konstruiert ist? Wenn einem Richter glaubhaft gemacht wird, dass der Vertrag unter Ausnutzung einer Notlage stattgefunden hat, so ist der Vertrag Null und Nichtig und Notarkosten in den Wind gepfiffen!!
Merke: Dein Recht hört dort auf, wo die finanziellen Interessen des Staates berührt werden!!