Änderung eines notariellen Kaufvertrages

Kann ein von zwei Käufern unterschriebener notarieller Kaufvertrag noch dahingehend geändert werden, dass nur der an erster Stelle Unterzeichnete als Käufer aufgeführt wird?

Bzw. kann der Zweite noch „zurücktreten“? (Der Übergabetermin hat noch nicht stattgefunden.)

Wenn ja, wie ist hier vorzugehen?
Muß dafür auch der Verkäufer zustimmen?
Welche Gebühren entstehen?

Kann ein von zwei Käufern unterschriebener notarieller
Kaufvertrag noch dahingehend geändert werden, dass nur der an
erster Stelle Unterzeichnete als Käufer aufgeführt wird?

Grundsätzlich kann jeder Vertrag geändert werden, wenn sich alle beteiligten über die Änderungen einig sind.

Bzw. kann der Zweite noch „zurücktreten“? (Der Übergabetermin hat noch nicht stattgefunden.)

Nein.

Wenn ja, wie ist hier vorzugehen?

Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und das Anliegen vorbringen, dann Einigkeit über die Änderungen herbeiführen und erneuter Gang zum Notar. Ggf. mit der finanzierenden Bank Kontakt aufnehmen und über den Vorgang informieren.

Muß dafür auch der Verkäufer zustimmen?

Selbstverständlich.

Welche Gebühren entstehen?

Vermutlich die gleichen, wie beim Kauf durch beide Käufer.

Man könnte sich hier noch die spannende Frage stellen, ob diese konkrete Art der Vertragsänderung vom Formzwang umfasst ist. Ich bin da unsicher, könnte mir ein Ja wie ein Nein gleichermaßen vorstellen.

Hallo,

Man könnte sich hier noch die spannende Frage stellen, ob diese konkrete Art der Vertragsänderung vom Formzwang umfasst ist.

Der Fragestellung habe ich entnommen, dass es um einen Immobilienkaufvertrag geht. Das muß natürlich nicht zutreffen.

Gruß

Nordlicht

Davon bin ich auch ausgegangen. Aber gem. § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB ist formbedürftig ein Vertrag, durch den sich jemand „verpflichtet“, das Eigentum an einem Grundstück zu erwerben. Wenn es diesen Vertrag schon gibt und nun einer aus seiner vertraglichen Verpflichtung entlassen werden soll, ist das dann ein Vertrag, durch den sich jemand „verpflichtet“, Eigentum am Grundstück zu erwerben…?

Meines Erachtens ja. Der andere Käufer war vorher hälftiger Eigentümer und würde dann alleiniger Eigentümer.

Guten Tag,

und vielen Dank für die bisherigen Hinweise.
Also: es handelt sich tatsächlich um einen Immobilienkaufvertrag.

Und es scheint also so zu sein, dass man sich mit dem Verkäufer verständigen müsste. Und wenn der einverstanden ist, müssste der Notar noch einmal mit allen Beteiligten (den beiden Käufern und dem Verkäufer) beurkunden, dass nun nur einer Käufer ist ?

Ohne das Verkäufer nochmal mit zum Notar müsste (was er vermutlich ungern tun würde) ließe sich also nicht dieser angestrebte Wechsel auf nur einen Käufer vollziehen ??

Und wenn der 2. Käufer erst nach der Übergabe (also nach der Zahlung des Kaufpreises und dem Eintrag ins Grundbuch) „aussteigen“ würde ? - Müsste dann nochmal ein ganz neuer Vertrag, nun zwischen den beiden Käufern, geschlossen werden ?? - und wenn ja: mit den vollen Notar- und Grundbuchgebühren??? - etwa auch nochmal der Grunderwerbsteuer (weil jetzt ja einer dem anderen verkauft)???

Hallo,

Also: es handelt sich tatsächlich um einen
Immobilienkaufvertrag.

Und es scheint also so zu sein, dass man …
… verständigen müsste.
Und wenn …
müssste …

müsste …
vermutlich ungern tun würde…

Und wenn …

Ganz ehrlich, hier gibt es mit zu viele „wenn“ und „aber“, „sollte“ und „müsste“ und andere Vermutungen.
Warum fragt man nicht ganz einfach den Notar, der bereits bemühr wurde, der kennt die Sachlage und den Stand des Rechtsgeschäftes genau und kann gezielt beraten.

Und wenn sich einer der zukünftigen (Mit-)Eigentümer zwischendurch etwas anders überlegt, dann sollte er oder sie damit rechnen, daß die ganze Geschichte auch ein paar Pfennige kosten könnte.

Gruß
Jörg Zabel