Wenn sich der Einheitswert eines Gebäudes irgendwann ändert (z.B. durch die Errichtung eines Carports), erfolgt dann auch eine automatische Mitteilung an die Brandversicherung, die dann auch eine Änderung der Versicherungsprämie zur Folge hat?
durch den Anbau eines Carports oder ähnlichem erhöht sich der Wert des zu versichernden Gebäudes. Dies sollte man dem Versicherer melden um eine Anpassung der Versicherungssumme zu erreichen.
Dies sollte spätestens zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen an welchem der Carport erbaut wurde.
Für kurzfristige Entschädigungen gibt es in der Wohngebäudeversicherung auch einen Vorsorgeschutz in Höhe von 10%
In der Gebäudeversicherung sind Nebengebäude bis 100qm² mitversichert.
Wenn aber durch die Errichtung des genehmigungspflichtigen Carports vom Finanzamt der Einheitswert erhöht wird, wird dann auch analog eine Mitteilung vom Finanzamt an die Brandversicherung gemacht, damit die dann auch den Versicherungsbeitrag entsprechend erhöht.
Hallo,
meine Güte Kinners, das stimmt doch so pauschal hinten und vorne nicht.
Im Zweifelsfall (ohne Blick in die Vertrags- und Bedingungswerke) ist erstmal gar nichts automatisch mitversichert. Siehe dazu Musterbedingungen des GDV im §5.
Davon mag die ein- und andere Gesellschaft zu Gunsten des Versicherungsnehmers abweichen, aber pauschal kann man das so nicht sagen, daher:
Meldung an den Versicherer und zwar im Zweifel sofort.
Wenn sich der Einheitswert eines Gebäudes irgendwann ändert
(z.B. durch die Errichtung eines Carports), erfolgt dann auch
eine automatische Mitteilung an die Brandversicherung, die
dann auch eine Änderung der Versicherungsprämie zur Folge hat?
Wieso sollte sich das Finanzamt dafür interessieren, wie ein Haus versichert ist ? Die haben andere Sorgen.
Wenn aber durch die Errichtung des genehmigungspflichtigen
Carports vom Finanzamt der Einheitswert erhöht wird, wird dann
auch analog eine Mitteilung vom Finanzamt an die
Brandversicherung gemacht, damit die dann auch den
Versicherungsbeitrag entsprechend erhöht.
gibts keine informationen vom finanzamt an einen versicherer
würden die datenschützer ganz schön sturm dagegen laufen
würd ich gern die gesetzliche grundlage für deine behauptung sehen