Hallo,
angenommen, mit EST-Bescheid 2009 werden gleichzeitig und erstmalig Vorauszahlungen festgesetzt. Obgleich keine Änderungen in den Verhältnissen gegeben sind (verh., beide berufstätig (St-Klassen 3 und 5), 2 Kids, unveränderte Einkünfte, Versorgungsbeiträge, etc.).
Die Abrechnungsgrundlagen für ESt haben sich, soweit nachvollziehbar, wie folgt geändert:
„Zu versteuern nach Splittingtarif“:
Die Freibeträge für Kids werden nicht mehr vom „Einkommen ==> zu versteuerndes Einkommen“ in Abzug gebracht.
Ist das geändert und korrekt?
Das „zu versteuernde Einkommen“ unterscheidet sich bei Vorauszahlung und Bescheid 2009 nur sehr geringfügig. Nachdem erste Gehaltsabrechnungen keine Änderungen des Nettos ergeben haben, haben sich die monatlichen Abzüge ebensowenig gegenüber früher geändert. Der Bescheid für 2009 ergab sogar ein geringfügiges Guthaben zugunsten der Steuerzahler.
Für die Ermittlung des Soli-Zuschlags wurden die alten Abrechnungsgrundlagen zugrunde gelegt, dennoch auch hier Vorauszahlung.
Summasummarum würde sich ESt aufgrund der Vorauszahlungen um ca. 7% erhöhen, Soli um ca. 6%.
Welche Änderungen (z.B. könnte es auch mit Vorsorgeaufwendungen zusammen hängen) sind Hintergrund für die Vorauszahlungen?
Lohnt sich ein Widerspruch (Vorauszahlung würde für 2 Jahre gelten), welche Begründung könnte geliefert werden?
Franz