Hi.
muss man bei getrennt lebenden Ehepartnern die Änderung der Freistellung gemeinsam unterschreiben oder reicht es, wenn jede Partei dies selbst durch einen Änderungsauftrag mit den halbierten Beträgen tut?
Also Auftrag über 1602 liegt vor , von beiden unterzeichnet.
Nun will Mann ohne Unterschrift der Frau bei der Bank die 801 Euro für sich erklären.
PS: beide haben ohnehin separate Konten.
Gruss
Frank
Moin,
nur bei Zusammenveranlagung müssen beide Ehegatten unterschreiben. Ansonsten nicht. Allerdings müssen sie dauernd getrennt lebend i.S.d. Einkommensteuergesetzes sein.Heißt, im Jahre 2009 z.B. dürfen beide nicht eine Sekunde lang zusammengelebt haben. Wohn-, Liebes- oder Sonstwastechnisch.
War bisher den Banken mitgeteilt, dass man Zusammenveranlagt wurde, muss denen nun mitgeteilt werden, dass dem nicht mehr so ist. Das geht auf dem Freistellungsauftrag, in dem man „dauernd getrennt lebend“ ankreuzt. Einfach mal diesen Auftrag genau durchlesen, dann wird viele klarer.
Viele Grüße
e
hi und danke an e.
nun, inzwischen sagte mir die bank zweierlei.
zum einen muesste die frau signieren, da sie den letzten auftrag auch signierte.
es wurde nun aber unerheblich, da die frau inzwischen ihren eigenen 801 euro freibetrag bei der bank beantragte und SO die bank ihr einverständnis kennt.
die andere mitarbeiterin sagte mir, die frau muesse nicht signieren und eben ich mueese das kreuz setzen.
na ja,
die ing DIBA sendet andererseits wieder eine kopie der eigenen freistellung an den ehepartner, da man bei ing diba es ja online machen kann.
in jedem fall danke.
so ganz einig scheinen sich die banken nicht zu sein, rechtlich muss/sollte wohl aber die gattin zumindest kenntnis erhalten.
gruss
frank
Moin!
Auch Bankangestellte sollten mal überlegen, wer Recht hat. Sie oder das Gesetz 
Viele Grüße
e