Änderung Gewerbeanmeldung

Hallo wer-weiss-was Gemeinde,

ich bin mir bezüglich einer Änderung der Tätigkeit nicht schlüssig. Mein Gewerbe läuft seit 1991 nebenberuflich als Hard & Software Vertrieb, jetzt möchte ich mit einem Freund der ein Spielwarengeschäft besitzt einen Internethandel aufbauen. Dieser Handel wird auf meinen Freund laufen und ich werde nach Abzug der Kosten am Gewinn mit 50% beteiligt. Das ganze sollte mit einem Partnerschaftsvertrag vereinbart werden und meine Frage dazu.

  1. Was muß ich in der Tätigkeit meines Gewerbes zusätzlich als Tätigkeit mit aufnehmen (Handelsvertreter)
  2. Wie informiere ich mich am besten was in einem solchen Partnerschaftsvertrag drinstehen soll.

Zusatz: Die e-shop Software gehört mir und auch das Hosting läuft über mein Gewerbe. Stelle eine monatliche Rechnung an die Firma meines Freundes. Meine Gewerbe hat ebenfalls eine USt-Id schon lange.

Ich hab sehr viel gelesen im Internet und bin nun noch mehr verunsichert wie ich es Wasserdicht ändern kann.

Zu 1. - kann „eigentlich“ so bleiben. Ein spezieller Zusatz kann jedoch für eine Branchenzuordnung nützlich sein.
Zu 2. „Company ist Lumperie“ wenn bei der Vertragsgestaltung laienhaft gehandelt wird. Also besser einen Anwalt zu Rate ziehen der sich auskennt!!!

Hallo Herr Neumann,

ich kann (wenn überhaupt) nur zu Ihrer ersten Frage meine Meinung äußern: Wenn Sie die Plattform stellen, über die das Spielzeug verkauft werden soll, ist das ein sehr weite Auslegung des klassischen Handelsvertreters. Vielleicht wäre eine Gesellschaftsform mit Ihnen als stillem Gesellschafter die bessere Wahl?!? (nur meine persönliche, subjektive Meinung!)

Für die vertragsrelevante Gestaltung sollten Sie sich evtl an einen Anwalt wenden.

Ich hoffe, die restlichen Puzzle-Stücke kommen von den anderen ‚Experten‘.

Einen schönen Sonntag
S.Schleicher

Hallo Jürgen:
zu 1) z. B. Ergänzung
„Handelsvertreter für Spielwaren zum Vertrieb an Einzelhandel“
(Großhandel bzw. Wiederverkauf auch geplant?
andere Artikel auch in Zukunft?)
Der Geschäftszweck ist zu aktualisieren im Vergleich zur Anmeldung von 1991.

zu 2)
Erstinformationen sind am besten bei der örtlichen IHK zu bekommen. Fürs Detail lohnt immer eine Rechtsberatung und wichtig: Steuerberater,weil die Formulierung und Begriffswahl steuerliche Konsequenzen haben kann.
Der Gründungsberater der IHK kann entsprechende Berater empfehlen.
Vielfach werden einem die Augen geöffnet, weil man als Laie in Vertragswerken keine Erfahrung hat, was zu Problemen führen kann.

viel Erfolg!

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