Änderung Grundlage von Provisionszahlungen

Hallo!

Gesetzt den Fall, eine Arbeitnehmerin arbeitet im Außendienst, Vollzeit, fest angestellt und in ihrem Arbeitsvertrag stünde sinngemäss: „das Gehalt setzt sich aus einem fixen und einem variablen Anteil zusammen. Es gilt die jeweils gültige Provisionsregelung“.

Bisher hing die Höhe der Provision vom Umsatz ab, welchen die AN durch Verkauf von Waren für den AG erreichte. Ein gestaffelter Prozentsatz des Umsatzes, steigend mit steigendem Grad der Jahreszielerreichung, wurde monatlich verprovisioniert.

Nun möchte der AG die Modalitäten für den variablen Anteil ändern. Es solle ab z.B. 2011 der variable Anteil nicht mehr nur vom Umsatz abhängen, sondern auch von der Genauigkeit der monatlichen Umsatzprognosen, welche die AN dem AG nennt.

Wäre dies ohne Weiteres durchführbar, sollte die AN und ggf. ihre / einige ihrer Kollegen in vergleichbaren Jobs, damit nicht einverstanden sein?

Danke und Gruß,
M.

Hallo!

Hallo Mathias,

Arbeitsvertrag: (…) Es gilt die jeweils gültige
Provisionsregelung".
(…)
Nun möchte der AG die Modalitäten (…)ändern. (…)
Wäre dies ohne Weiteres durchführbar, (…)

Beantwortet sich deine Frage so von selbst?
Ja, der AG hat die Möglichkeit der Änderung der Provisionszahlungen hier ausdrücklich vereinbart.

Danke und Gruß,
M.

Gerne
HTH
imager

Hi!

Wäre dies ohne Weiteres durchführbar, sollte die AN und ggf.
ihre / einige ihrer Kollegen in vergleichbaren Jobs, damit
nicht einverstanden sein?

Existiert ein Betriebsrat?
Greift ein MTV in diesem Punkt?
Wer bastelt die Provisionsmodelle?

So ohne Weiteres geht es natürlich nicht, auch, wenn das andere hier behaupten.
Provisionsmodelle tragen in der Regel mindestens ZWEI Unterschriften - um sie zu ersetzen, müssen in der Regel dann auch mindestens diese BEIDEN Unterschriften das OK geben.

Gruß
Guido

P.S. Wenn natürlich der AG nach Gutdünken etwas festgelegt hat und kein BR oder anwendbarer MTV vorhanden ist, dann kann der AG evtl. auch einseitig etwas ändern