Folgender Fall könnte sich in D. so zutragen:
Nach dem Kauf eines Hauses erhält der neue Eigentümer den Grundsteuermessbescheid mit folgendem Wortlaut: „Einheitswert beträgt wie bisher xxxxx€. Art wie bisher Zweifamilienhaus“
Nun ist, nach dem was ich so aus der einschlägigen Literatur erlesen konnte, die Steuermesszahl abhängig von der Art des Hauses, nämlich bei Einfamilienhäusern 2,6 (bis 38346,89€) und bei Zweifamilienhäusern 3,1.
Das Haus würde vom neuen Eigentümer, rein hypothetisch natürlich, lediglich als Einfamilienhaus genutzt, und Umbauten sind geplant, die eine Nutzung als Zweifamilienhaus nicht mehr möglich machen.
Wie könnte der Grundsteuerpflichtige die Art des Grundstücks im Einheitswertbescheid ändern lassen? Formlos auf dem Finanzamt? Wird das FA in diesem Zuge auch den Einheitswert prüfen? Welches Risiko bestünde für den Grundsteuerpflichtigen?
Danke für Eure Meinungen vorab.