Änderung Grundsteuermessbetrag

Folgender Fall könnte sich in D. so zutragen:

Nach dem Kauf eines Hauses erhält der neue Eigentümer den Grundsteuermessbescheid mit folgendem Wortlaut: „Einheitswert beträgt wie bisher xxxxx€. Art wie bisher Zweifamilienhaus“

Nun ist, nach dem was ich so aus der einschlägigen Literatur erlesen konnte, die Steuermesszahl abhängig von der Art des Hauses, nämlich bei Einfamilienhäusern 2,6 (bis 38346,89€) und bei Zweifamilienhäusern 3,1.

Das Haus würde vom neuen Eigentümer, rein hypothetisch natürlich, lediglich als Einfamilienhaus genutzt, und Umbauten sind geplant, die eine Nutzung als Zweifamilienhaus nicht mehr möglich machen.

Wie könnte der Grundsteuerpflichtige die Art des Grundstücks im Einheitswertbescheid ändern lassen? Formlos auf dem Finanzamt? Wird das FA in diesem Zuge auch den Einheitswert prüfen? Welches Risiko bestünde für den Grundsteuerpflichtigen?

Danke für Eure Meinungen vorab.

Servus,

eine Artfortschreibung wird vorgenommen, wenn dem Finanzamt bekannt wird, daß die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ist in diesem Fall dann, wenn die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind und der Steuerpflichtige das dem FA mitgeteilt hat.

Solange bloß die Nutzung anders ist, ohne daß das Gebäude umgebaut worden wäre und noch zwei abgeschlossene Wohnungen enthält (so daß es auch als Zweifamilienhaus nutzbar wäre), ändert sich noch nichts. Die tatsächliche Nutzung spielt nur dann eine Rolle, wenn die baulichen Verhältnisse keine eindeutige Zuordnung erlauben (z.B. in einer nicht abgeschlossenen Wohnung wird tatsächlich ein zweiter Haushalt geführt).

Schöne Grüße

MM