Änderung Güterstand

Hallo,
Kann man in einer Ehe durch EINseitige Erklärung seinen Güterstand ändern ?
also zB von Gütertrennung auf Zugewinngemeinschaft oder andersrum)
ODER
müssen da BEIDE Ehepartner zustimmmen ? D.h. geht das nur vertraglich, d.h. übereinstimmende WE ?
(-> was bedeuten würde dass man nur durch SCHEIDUNG einseitig seinen Güterstand ändern kann…)
Danke !
Peter

Kann man in einer Ehe durch EINseitige Erklärung seinen
Güterstand ändern ?

Nein.

müssen da BEIDE Ehepartner zustimmmen ? D.h. geht das nur
vertraglich, d.h. übereinstimmende WE ?

Ja.

(-> was bedeuten würde dass man nur durch SCHEIDUNG einseitig
seinen Güterstand ändern kann…)

Nein. Durch Scheidung wird der Güterstand nicht geändert, sondern beendet, und dies geht auch nicht durch einseitige Erklärung, sondern durch gerichtliche Entscheidung.

Moin,

Kann man in einer Ehe durch EINseitige Erklärung seinen
Güterstand ändern ?

nein, denn dann wäre z.B. eine Gütertrennung hinfällig. Würde doch mit einiger Sicherheit der ‚schwächere‘ Ehepartner fluchs den Güterstand ändern (und dann die Scheidung einreichen).

Gandalf