Änderung Hausanschluss Wasser

Darf mir mein zuständiges Wasserwerk vorschreiben das mein funktionierender und bezahlter Hausanschluss geändert werden muss und wer trägt hierfür die Kosten, da ich ja nicht der Auftraggeber bin, sondern das Wasserwerk.

Hallo Ed´di,

darauf kann ich Dir leider keine Antwort geben

Darf mir mein zuständiges Wasserwerk vorschreiben das mein
funktionierender und bezahlter Hausanschluss geändert werden
muss und wer trägt hierfür die Kosten, da ich ja nicht der
Auftraggeber bin, sondern das Wasserwerk.

Darf mir mein zuständiges Wasserwerk vorschreiben das mein
funktionierender und bezahlter Hausanschluss geändert werden
muss und wer trägt hierfür die Kosten, da ich ja nicht der
Auftraggeber bin, sondern das Wasserwerk.

sorry, da kann ich leider auch nicht helfen!

hallo ed’di!

tut mir leid, aber ich kann dir bei deiner anfrage nicht weiterhelfen. ich
habe mich bei haus renovieren als anfängerin eingetragen. deine frage ist zu
speziell für mein anfänger-dasein.
hoffe, die anderen wissen mehr. frag auf jeden fall welche, die sich als
„experten“ ausweisen, die sollten mehr ahnung haben!

gruß, nix_blick.

Darf mir mein zuständiges Wasserwerk vorschreiben das mein
funktionierender und bezahlter Hausanschluss geändert werden
muss und wer trägt hierfür die Kosten, da ich ja nicht der
Auftraggeber bin, sondern das Wasserwerk.

Hallo,
dafür bin ich nicht der richtige Experte!

Ich beschäftige mich mit dem Element Wasser rein energetisch. z.B. GranderTechnologie, Kneippanwendungen etc…Wasser als Informationsträger;

LG Heim Claudia

Da ich seit 13 Jahren in Spanien Wohne kann ich die Frage nicht beantworten.Hier bei uns machen die was sie wollen und wir müssen immer zahlen.
Darf mir mein zuständiges Wasserwerk vorschreiben das mein
funktionierender und bezahlter Hausanschluss geändert werden
muss und wer trägt hierfür die Kosten, da ich ja nicht der
Auftraggeber bin, sondern das Wasserwerk.

Erste Frage: Warum soll dieser verändert werden. Zweitens würde ich nicht einsehen, warum das auf meine Kosten gemacht werden soll, wenn ich nicht der Auftraggeber bin. Klingt etwas seltsam und willkürlich von dem Wasserwerk.

Darf mir mein zuständiges Wasserwerk vorschreiben das mein
funktionierender und bezahlter Hausanschluss geändert werden
muss und wer trägt hierfür die Kosten, da ich ja nicht der
Auftraggeber bin, sondern das Wasserwerk.

Hi,
stecke nicht mehr ganz in der Materie, allerdings gehe ich davon aus (vor 2 Jahren war es noch so), dass in „berechtigten Fällen“ der Versorger so etwas vorschreiben und auch die Kosten hierfür festlegen kann. Und ja die Kosten muss der Verbraucher tragen.
Fraglich ist, was die Änderung notwendig macht. Sollte der Versorger einen nachvollziehbaren Grund nennen können, hast Du wohl keine Chance dagegen.
Bis denn,
Heiko

Darf mir mein zuständiges Wasserwerk vorschreiben das mein
funktionierender und bezahlter Hausanschluss geändert werden
muss und wer trägt hierfür die Kosten, da ich ja nicht der
Auftraggeber bin, sondern das Wasserwerk.

Sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen. Vg. Proelf

Hallo! Das weiß ich leider nicht, vermute aber das es nicht so ist. Würde empfehlen die gültige Satzung zu studieren, vielleicht lässt sich da etwas finden.

Na sicher dürfen die das. z.Bsp. die turnusmäßige Wechslung der Wasseruhren ( kostenlos). Ich kann mir nicht vorstellen, was sonst an einem Anschluss geändert werden soll, wenn alles funktioniert. Reparaturen in seinem Eigentum muss man natürlich bezahlen, draussen auf der Strasse nicht.
gruss
andreas

Update:
Es hat sich am Wochenende herausgestellt, dass dies ein Entgegenkommen meiner Stadtwerke ist. Die Wasserleitungen liegen seit 55 Jahren im Boden und werden jetzt erneuert da die Gaswerke sowieso die Straße aufreißen um ebenfalls ihre Leitungen zu erneuern. Hierdurch entstehen mir sehr viel weniger Kosten als es bei einem Rohrbruch der Fall wäre. Was bei den alten Leitungen durchaus möglich ist.
Fakt ist aber nun, ohne meine Einwilligung dürfen sie nicht einmal mein Grundstück betreten und der Wechsel des Anschussses ist keine Pflichtmaßnahme.

MfG
Ed’di