Hallo zusammen,
was bedeutet folgende Vertragsänderung eines notariellen Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung:
Nach Durchsicht des zwischenzeitlich bereits beurkundeten Kaufvertrages vom XX. X. XXXX (URNr. UR XXXX/XXX Y) ist es aus Sicht der Insolvenzverwaltung erforderlich, dass folgende Regelung im Rahmen eines Nachtrages zu der vorgenannten Urkunde wie folgt geändert wird:
„Nach bisherigem Kenntnisstand bestehen für den Kaufgegenstand keine rückständigen Forderungen aus Erschließungskosten und Anschlussbeiträgen. Da es sich, sollten noch Beträge offen sein, um Insolvenzforderungen handelt, die der Verkäufer aus gesetzlichen Gründen nicht begleichen darf, wird vereinbart, dass sämtliche Erschließungskosten und sonstige öffentliche Lasten, unabhängig davon, wann sie festgesetzt und verschieden wurden, vom Käufer getragen werden. Etwaige Ansprüche auf Rückzahlung von Vorausleistungen oder Erstattungen aufgrund aufgehobener Bescheide werden hiermit in voller Höhe an den Käufer – aufschiebend bedingt durch die vollständige Kaufpreiszahlung – abgetreten.“ Diese Änderung ist aufgrund der zu berücksichtigenden insolvenzrechtlichen Besonderheiten erforderlich.
Welche Nachteile entstehen dem Käufer? Hat der Käufer im Falle einer Benachteiligung ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag? Muss der Käufer diese Änderung gegenzeichnen?
Ich wäre euch wirklich über Aufklärung dankbar.