Änderung Kleinunternehmerschaft

Ein Steuerpflichtiger tätigt als 4/3-Rechner nebenberuflich Umsätze nach § 19 UstG als Kleinunternehmer.
Soweit ist alles paletti.

Zum 1. 3. kündigt er seinen Job und macht sich selbständig. Dadurch erzielt er natürlich mehr Umsätze und schreibt nun Rechnungen mit Ust.-Ausweis.

Was passiert jetzt mit den geschriebenen Rechnungen zwischen dem 1.1. und dem 28.2.? Muß er diese auch der Mehrwertsteuer unterwerfen und auf den erhaltenen Netto-Betrag die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen? Oder kann er die Umstellung erst zum 1.3. durchführen und die Rechnungen vor diesem Datum weiterhin nach § 19 UStG behandeln?

Was ist mit Rechnungen, die er vor dem 28.2. (oder dem 31. 12., wenn er die Umstellung nur jährlich machen kann) gestellt hat, die aber erst nach dem Stichtag bezahlt werden???

Danke für alle Antworten schon im Voraus!

Andreas

Was passiert jetzt mit den geschriebenen Rechnungen zwischen dem 1.1. und dem 28.2.? Muß er diese auch der Mehrwertsteuer unterwerfen

So ist es, es ist hier das gesamte Kalenderjahr maßgebend.

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