Änderung Lohnsteuerermäßigung

Hallo,

gehen wir mal von einer fiktiven Person A aus, die zu Beginn eine Lohnsteuerermäßigung beantragt und bewilligt hat. Gleiches hat auch Person B.
Person A und B leben in einer Beziehung, Person A hat die Ermäßigung beantragt, weil er ein Job weiter weg begonnen hat (Doppelte Haushaltsführung).
Person B hat generell einen langen Arbeitsweg und deswegen eine Ermäßigung beantragt.

Wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass Person B am Arbeitsort von A eine Arbeit gefunden hat und die beiden nun wieder zusammen ziehen, dann
ist sowohl der Grund für die doppelte Haushaltsführung, als auch der lange Arbeitsweg von B nicht mehr gegeben.

Wenn wir nun annehmen, dass alle diese Sachen zutreffen, dann müssten A und B dem Finanzamt die Änderung natürlich mitteilen, bei beiden
muss also ab dem Zeitpunkt des fiktiven Umzugs der Freibetrag auf 0€ gesetzt werden.
Die beiden wären sicher so klug beim Finanzamt zu fragen, dass ihnen aber sicher antworten würde, dass dafür erneut der Antrag auf Lohnsteuerermäßgigung gestellt werden muss.

Wie müssten die beiden den Antrag ausfüllen? Wie können sie das Ende der doppelten Haushaltsführung und das Ende des langen Arbeitsweges so eintragen, dass es ersichtlich ist,
dass diese Faktoren erst ab einem bestimmten Datum nicht mehr vorlagen?

Habe ich mich mal so gefragt, rein hypothetisch natürlich nur.

Danke!

LG
Kai

Servus,

zwei Möglichkeiten:

  • entweder auf Seite 3 bzw, 4 des Antrags unter Nr. 6 das Ende der doppelten Haushaltsführung (Datum) eintragen

  • oder die niedrigeren Beträge selber ausrechnen und im Vereinfachten Antrag unter B eintragen. Das „nicht wesentlich“ stimmt streng genommen nicht, aber weniger geht immer auch mit dem vereinfachten Antrag.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wenn wir davon ausgehen, dass Person B soeben vom Finanzamt mitgeteilt bekommen hätte, sie solle im vereinfachten Antrag unter B einfach die Summe 0€ eintragen, was ist richtig?
Entweder 3/12 des Jahresfreibetrags eintragen (denn diese Ermäßigung wäre für den vorliegenden Fall ja korrekt) oder tatsächlich die vom Finanzamt angegebenen 0€ eintragen?

Danke und viele Grüße
Kai

Servus,

bei 12 Monaten Beschäftigung in diesem Jahr käme das genau auf eins heraus.

Bei starken Gehaltserhöhungen ab April oder bei Zeiten ohne Beschäftigung bis Ende März würde sich ein geringfügiger Fehler ergeben, wenn die streng genommen falschen 3/12 eingetragen würden: Im vereinfachten Antrag gibt es nur Jahreswerte, die beim Lohnsteuerabzug gleichmäßig verteilt werden.

Mit der Null ist man auf der sicheren Seite, da gibts dann halt bei der Veranlagung eine kleine Erstattung. Für die 3/12 werden aber auch keine Kampftaucher vom KSK vorbeigeschickt. Das Schlimmste, was dabei passieren kann, ist eine Mini-Nachzahlung, für die dann kein Aufschub gewährt wird.

Schöne Grüße

MM