Hallo,
gehen wir mal von einer fiktiven Person A aus, die zu Beginn eine Lohnsteuerermäßigung beantragt und bewilligt hat. Gleiches hat auch Person B.
Person A und B leben in einer Beziehung, Person A hat die Ermäßigung beantragt, weil er ein Job weiter weg begonnen hat (Doppelte Haushaltsführung).
Person B hat generell einen langen Arbeitsweg und deswegen eine Ermäßigung beantragt.
Wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass Person B am Arbeitsort von A eine Arbeit gefunden hat und die beiden nun wieder zusammen ziehen, dann
ist sowohl der Grund für die doppelte Haushaltsführung, als auch der lange Arbeitsweg von B nicht mehr gegeben.
Wenn wir nun annehmen, dass alle diese Sachen zutreffen, dann müssten A und B dem Finanzamt die Änderung natürlich mitteilen, bei beiden
muss also ab dem Zeitpunkt des fiktiven Umzugs der Freibetrag auf 0€ gesetzt werden.
Die beiden wären sicher so klug beim Finanzamt zu fragen, dass ihnen aber sicher antworten würde, dass dafür erneut der Antrag auf Lohnsteuerermäßgigung gestellt werden muss.
Wie müssten die beiden den Antrag ausfüllen? Wie können sie das Ende der doppelten Haushaltsführung und das Ende des langen Arbeitsweges so eintragen, dass es ersichtlich ist,
dass diese Faktoren erst ab einem bestimmten Datum nicht mehr vorlagen?
Habe ich mich mal so gefragt, rein hypothetisch natürlich nur.
Danke!
LG
Kai