wenn man aufgrund eines Jobwechsels im Mai eines Jahres einen Pauschbetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchte (z.B. als Schwerbehinderter nach § 33 ESTG.) und diese beim neuen Arbeitgeber abgibt, wird die gesamte Summe des Pauschbetrages dann für den Rest des Jahres verrechnet (also 720:8= 90 € mehr Nettolohn im Rest des Jahres)?
… Pauschbetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchte
(z.B. als Schwerbehinderter nach § 33 ESTG.) und diese beim
neuen Arbeitgeber abgibt, wird die gesamte Summe des
Pauschbetrages dann für den Rest des Jahres verrechnet (also
720:8= 90 €
Ja.
…mehr Nettolohn im Rest des Jahres)?
Nein, nicht in Höhe des Pauschbetrages.
Ein Lohnsteuerkartenfreibetrag mindert nur das zugrundeliegende Steuerbrutto um diesen Betrag. Je nach persönlicher Steuersituation ergibt sich daraus eine Steuerentlastung von zum Beispiel 30% von 90 Euro, somit nur 30 Euro.