Hallo,
heute wollte ich meine Lohnsteuerklasse wieder von 1 auf 2 ändern lassen. Ich war im Erziehungsurlaub und im nächsten Jahr werde ich nun wieder mehr verdienen als mein Partner.
Da wurde mir gesagt, daß die Änderung nicht mehr möglich ist, weil der „Haushaltfreibetrag“ ab 2002 nicht mehr übertragbar sei. Es bleibt jetzt immer so, wie es auch 2001 war.
Die Sachbearbeiterin im Bürgerbüro hielt mir ein Schreiben unter die Nase, in dem etwas stand von Änderung des Einkommenssteuergesetzes im August 2001. Leider wollte sie mir das nicht kopieren („interne Dienstanweisung“)
Darf ich daraus schließen, daß ich auch als unverheiratetes Paar nun eine gemeinsame Steuererklärung machen darf? Oder werde ich bloß mal wieder kräftig abgezockt? Oder habe ich noch eine andere Möglichkeit, an mein sauer verdientes Geld zu kommen?
Gruß Kathrin
Hallo,.
nach dem zweiten Gesetz zur Familienförderung vom 16.8.2001 (BStBl 2001 Teil I S.533) kann ein Haushaltsfreibetrag ab 2002 nur noch gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug bereits im Jahr 2001 vorgelegen haben (§ 32 Abs 7 Satz 6 neue Fassung). Der Haushaltsfreibetrag wird in diesen Fällen dann noch schrittweise bis 2004 vermindert.
Es handelt sich also um eine gesetzliche Regelung, nicht um eine geheime Anweisung innerhalb eines Finanzamts.
Und eine gemeinsame veranlagung wird es trotzdem nicht geben (zumindest Rechtslage 2002). Also schlechte Aussichten.
Gruß
Cirwalda
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