Änderung LV- Steuernachteil?

Ich habe eine Kapital-LV, die seit 1989 läuft. Nun überlegen wir die Laufzeit auf 2016 zu verkürzen, um ein dann auslaufendes Hypothekendarlehn zu tilgen. Die eigentliche Laufzeit ist bis 2028-nur da brauchen wir das Geld nicht mehr so nötig. Birgt dieses Vorhaben Steuernachteile bzgl der LV? Wir haben unterschiedlicheb Aussagen bekommen!

Guten Tag Sybro,
wenn Sie die Laufzeit um 12 Jahre abkürzen, ohne die Versicherungssumme zu ändern, geht das nur mit erhöhten Beiträgen.
Steuerrechtlich liegt dann eine Novation vor und zumindest für den Ertragsanteil, der auf den über den bisherigen Beitrag hinausschießenden Ertrag bei Ablauf entfällt, können Sie die für den Altvertrag insgesamt geltende Steuerbefreiung bei Ablauf nicht mehr geltend machen.

Bis 2016 sind es noch 10 Jahre - eine Binsenweisheit. Überlegen Sie doch einmal, ob Sie gegebenenfalls den Vertrag dann einfach kündigen
bzw. auf dem Zweitmarkt anbieten - ohne ihn jetzt zu verändern.
Bis dahin kann noch viel passieren und Sie können Ihre Entscheidung
ohne Not den dann vorliegenden Umständen anpassen, ohne jetzt eine
vorschnelle Entscheidung zu treffen, die Sie in ein paar Jahren bereuen.

Gruß
Günther

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Hallo,
eine Kündigung in 2016 ist (derzeitige Gesetzgebung) ohne steuerliche Nachteile möglich.
Eine Laufzeitverkürzung K A N N steuerschädlich sein, wenn
-die Restlaufzeit des Vertrages dadurch, gerechnet ab Änderung,
weniger als 12 Jahre beträgt
-durch die Änderung eine höhere Ablaufleistung erfolgt
-der Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung noch keine 12 Jahre alt
ist.
-die Laufzeitverkürzung durch erhöhte Beitragszahlung erfolgt
Laufzeitverkürzung muss nicht zwangsläufig gegenüber Kündigung
zu höherer Leistung in 2016 führen.
Vorschlag: Unternehmen anschreiben und um schriftliche
Wertemitteilung (Garantie + Überschuss) bei Rückkauf in 2016 sowie
Ablaufleistung 2016 bei der (gewünschten) Vertragsumstellung bitten.
Gleichzeitig mögliche steuerliche Nachteile errechnen lassen.
Geht; dauert aber unter Umständen etwas länger. Ohne Wertevor-
stellungen würde ich Vertragsumstellung eh nicht durchführen.
Gruß joerg koenig

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