Hallo,
meine Eltern wohnen seit 1996 in einem gemieteten Haus. Die Eigentümer möchten das Haus nun gerne verkaufen. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 1 Jahr. Die Vermieter möchten nun gerne den Mietvertrag ändern in Bezug auf die Kündigungsfrist (neue Kündigungsfrist 1 Monat), damit sich das Haus besser verkaufen läßt.
Ist das rechtlich zulässig? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben meine Eltern?
meine Eltern wohnen seit 1996 in einem gemieteten Haus. Die
Eigentümer möchten das Haus nun gerne verkaufen. Die
Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 1 Jahr. Die Vermieter
möchten nun gerne den Mietvertrag ändern in Bezug auf die
Kündigungsfrist (neue Kündigungsfrist 1 Monat), damit sich das
Haus besser verkaufen läßt.
Ist das rechtlich zulässig? Welche rechtlichen Möglichkeiten
haben meine Eltern?
Die Gallier würden sagen „Die spinnen doch“.
Grundsätzlich kann eine Mietvertrag nicht mit einer geringenen Kündigungsfrist als der gesetzlichen Kündigungsfrist - das sind drei Monate - vom Vermieter gekündigt werden.
Die gesetzliche Kündigungsfrist Deiner Eltern beträgt wohl - weil mehr als 5 Jahre - sechs Monate. Wohnt der Vermieter alleine mit im Haus ändert sich das auf neun Monate. Wie kommst Du auf 12 Monate ? Wenn aber ein Jahr Kündigungsfrist vereinbart ist, hat sich der Vermieter daran zu halten. Man kann nicht die Mietverträge so ändern, wie es in den Kram passt. Ausserdem ist der Verkauf einer Wohnung kein Kündigungsgrund.
Deine Eltern müssen keiner Vertragsänderung zustimmen. Und - sie dürfen keiner Vertragsänderung zustimmen, weil sie sonst ausgeliefert sind.