änderung mietvertrag

Im Mietvertrag steht ein Hauptmieter einer 4 Zimmer Wohnung. Die inzwischen erwachsenen Kinder wollen die Wohnung behalten. Der bisherige Hauptmieter möchte in eine kleinere Wohnung umziehen.
Reicht es, wenn der Antrag an die Wohnungsbaugesellschaft gestellt wird, dass die Kinder als Hauptmieter mit eingetragen werden? Ist die WBG berechtigt in diesem Fall die Miete zu erhöhen? Können die Kinder, wenn der bisherige Hauptmieter auszieht, die Wohnung dann behalten?

Die Kinder haben keinen Anspruch, dass der Vermieter mit ihnen einen neuen Mietvertrag abschließt. Wenn er das dennoch tut, muss über die Miete neu verhandelt werden. Er braucht sich dann nicht an die Vorgaben halten, die bei einer normalen Mieterhöhung greifen (Mietspiegel, Vergleichsmietensystem).

Etwas Anderes ist es, wenn der (alte) Mieter stirbt. Dann treten die Erben in den Mietvertrag ein.

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