Hi,
danke für deine Antwort.
Lg Iris
gute Besserung
Ich bin momentan nicht in der Lage ihre Frage zur beantworten,
da ich krank bin.
Hallo,
Schwierige Angelegenheit…
Wenn 17 Jahre das Schnee Räumen erledigt wurde, kann man nicht ploetzlich eine andere Aufteilung verlangen. Wenn Sie es nicht mehr uebernehmen koennen, muss evtl ein Raeumdienst beauftragt werden.
Lieben Gruss
mitredenwill
ist eigentlich normal - was würden Sie sagen wenn andere über Ihr Eigentum bestimmen wollen?
Falls aus Alters-, Krankheit oder anderen Gründen die Hausordnung nicht geleistet werden kann, sind Vertragsparteien (hier Mieter) verpflichtet dafür Sorge und event. anfallende Kosten (Reinigungsfirma u.a.), zu tragen.
Hallo Iris,
das ist wirklich eine verzwickte Sache, aber mach Dich doch mal im Internet schlau über den Begriff der Änderunskündigung. Die gibt es zumindest im Arbeitsrecht und vielleicht kann man das ja analog für die Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag anwenden. Einen Versuch dürfte das allemal wert sein, denn Du hast ja durch die zusätzlichen Aufgaben keinen Vorteil in Form geringerer Miete.
Du zwingst dadurch den Vermieter, in irgendeiner Weise zu reagieren und kannst so vielleicht auch ein Gespräch erreichen, das dann eine gemeinsame Lösung bringen kann. Du kannst dem Vermieter ja auch vorschlagen, einen externen Schneeräum- und Kehrdienst du beauftragen. Die Kosten dafür darf er auf die Hausbewohner umlegen. Wenn er selbst auch da wohnt, muß er natürlich mit bezahlen.
Viel Glück und schöne Grüße, Hubert Steiger.
hallo,
ich kann zu dem thema keine verbindliche auskunft geben, sondern nur jene, dass die mieter sicherlich keinen anspruch auf änderung der hausordnung haben - es sei denn, dass sie tatsächlich unngemessen benachteiligt wären und die klauseln daher trotz unterschrift der mieter an sich ungültig sind.
in folgendem link findest du beispiele für solche unzulässigen, also unwirksamen regeln.
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-…
viel erfolg!
mannheim13
Ciao Iris,
will dich keineswegs auf die flasche Fährte schicken, daher empfehle ich dir den Weg zum Mieterbund, Rechtsanwald und/oder Monitoring.
Wenn du weiterhin in der Wohung bleiben willst sollst dich auf jeden Fall um eine gütliche/diplomatische Einingung bemühen. Dafür solltest deine Rechte kennen und das Gespräch nicht persönlich (Vermieter=Nachbar) werden lassen. Eine professinele Moderation (dritte Partei) könnte helfen.
Da keine schriftliche Vereinbarung existiert greifen die allgemeinen Rechtsgrundsätze des BGB etc. Das geht über meinen Horizont.
Dir viel Erfolg!
cumar
super link
vielen Dank
Lg Iris
Hallo
Zunächst einmal: auch „mündliche Vereinbarungen“ sind Verträge zwischen zwei Vertragsparteien und natürlich ebenso einzuhalten wie schriftliche bzw. können nur mit Einverständnis beider Vertragsparteien geändert werden.
http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaf…
Bei der Hausordnung geht es üblicherweise darum, dass Tätigkeiten aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten nicht vom Vermieter beauftragt und die anfallenden Kosten dann über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Stattdessen darf der MIeter die Arbeiten selbst ausführen und hat dadurch den Vorteil von Kosteneinsparungen…
Unverständlich ist, wenn eine Mietpartei (aus welchen Gründen auch immer) von der Ersparnismöglichkeit nichts mehr wissen will, warum dann auch die anderen Miet-/Nutzerparteien im Haus „bestraft“ werden sollen.
Das Ganze ist doch viel einfacher zu lösen:
Die Miet-/Nutzer-Partei, die die vereinbarte Tätigkeit nicht mehr persönlich leisten kann oder will, beauftragt direkt und auf eigene Kosten einen Dienstleister zur Erledigung ihrer vertraglichen Ausführungspflichten.
Soweit allgemein betrachtet.
Ob schon die Vereinbarung an sich ungerecht war könnte die Lage möglicherweise wieder in anderem Licht erscheinen lassen, aber diese Einschätzung ist Einzelfallrechtsprechung - und Urteile einzelner Amtsgerichte sind keineswegs für andere Gerichte bindend.
z.B. dies:
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet…
Ob 3von24 gleichzusetzen ist mit 1von3 kann nur der zuständige Richter entscheiden…
Auch wenn als Entlohnung ein Mietpreisnachlass gewährt wurde, sieht wieder alles anders aus …
Hallo Rudi,
vielen Dank für dein fundiertes Wissen.
Schade, dass ich es erst einen Tag nach dem Gespräch mit meinem Vermieter gelesen habe.
Er hat sich geweigert, die Kosten für den Schneeräumdienst durch die 3 Parteien (2 Mieter und er) zu teilen und mir keine Wahl gelassen. Nun muss ich 30 Euro im Monat an ihn zahlen, weil er auch den Kehrdienst (sowie die Räum- und Streupflicht - ich hatte beides jede Woche bzw. bei Schnee nach Bedarf ohne „Urlaub“ 16 Jahre übernommen, schön blöd - ich weiß) dem Nachbarn übertragen hat. Er hat bei Nichteinverständnis mit Mieterhöhung (plus die Pflicht des Räum- und Streudienstes) oder Kündigung (was er aus diesem Grund nicht darf) gedroht.
Ich schlug daraufhin vor die Kosten für die Straßenreinigung und die Kosten für die 14-tägige Treppenhausreinigung (die die 2. Mieterin übernehmen muss - sie hat jahrelang wöchentlich putzen müssen, ist aber jetzt so alt, dass es nicht mehr geht. Die Putzfrau putzt jetzt nur noch 14-tägig) durch alle Parteien zu teilen. Der Vermieter lehnte ab bzw. war nur damit einverstanden, wenn auch die Gartenarbeiten durch 3 geteilt werden. Er wohnt im Erdgeschoss und hat das alleinige Nutzungsrecht des Vorgartens und der Rasenfläche. Er ist der Auffassung, dass der Vorgarten auch Allgemeingut ist. Ich nicht.
Er hat mir praktisch die Pistole auf die Brust gesetzt und ich hatte keine Wahl als auf das Akzeptieren seines „Vorschlags“ (30 Euro mehr pro Monat, keine Räum- und Streupflicht, keine Pflicht zur Kehrwoche) einzugehen.
Ich war nach dem Gespräch ziemlich gefrustet, weil er sogar die Ungerechtigkeit der Aufteilung zugab, er von seiner Entscheidung aber nicht abweichen wollte.
Danke dir nochmal für deine Mühe.
Liebe Grüße
Iris