Änderung mündlicher Absprachen bezügl der Hausordn

Nehmen wir an, es lebten 3 Parteien in einem Haus. Für 1 Partei wäre die vor 17 Jahren getroffene mündliche Vereinbarung zur Hausordnung nicht mehr leistbar und würde diese gerne ändern. Der im Haus lebende V wäre dagegen und wolle alles beim alten belassen, für die andere M wäre es egal.

Könnte man auf eine Änderung bestehen, da die bisherige Hausordnung ungerecht aufgeteilt ist?

Hallo Iris,

Das Bestehen auf einer mündlichen Vereinbarung ist eine ziemlich unsichere Sache. Am Besten setzt ihr euch und zusammen arbeitet eine für alle verbindliche Hausordnung aus, die ihr schriftlich fixiert.

good luck

Vielen Dank. Kann er auf die bisherigen mündlichen Vereinbarung bestehen auch wenn ich die so nicht mehr möchte?

eegentlich nicht, aber das ist Verhandlungssache…

Vielen Dank. Kann er auf die bisherigen mündlichen
Vereinbarung bestehen auch wenn ich die so nicht mehr möchte?

Vielen Dank - hast mir weitergeholfen :smile:

eegentlich nicht, aber das ist Verhandlungssache…

Vielen Dank. Kann er auf die bisherigen mündlichen
Vereinbarung bestehen auch wenn ich die so nicht mehr möchte?

aber gerne…:smile:

Hallo Iris,

um da überhaupt etwas dazu sagen zu können, ist es wichtig, die Hausordnung zu kennen. Ohne dieses Wissen kann man dazu auch keinen Rat erteilen. Normalerweise regelt eine Hausordnung den Umgang miteinander. Es scheint sich aber in Deinem Falle wohl um eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zu handeln. Da ist sicher ein Gespräch zwischen Mieter und Vermieter am ehesten geeignet dieses Problem zu lösen.

Ich wünsche Euch im Hause gute Gespräche, viel Glück dabei und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

Um die Frage zu beantworten, fehlen einige Schilderungen, wie z.b. Ob es sich bei dem Haus um ein Mietshaus handelt oder WEG. Wird im Mietvertrag Bezug auf die Hausordnung genommen? Wie sieht die muendliche Vereinbarung aus?

Lieben Gruss

mitredenwill

Das kann ich nicht genau sagen.
Wichtig wäre schon, dass alles schriftlich fixiert wird. Der Vermieter kann jedoch mit jedem Mieter eine individuelle Vereinbarung treffen.
Auf eine Ändererung kann ein Mieter normalerweise nicht bestehen, selbst wenn diese ungerecht ist.
Gruß
Mike-Lohfelden

leider kann ich dir nicht weiterhelfen, auch ist deine beschreibung ziehmlich kurz.
lg
maria

NEIN - Grundsätzlich: Eigentümer bestimmen über ihr Eigentum so wie sie über ihr Eigentum bestimmen!

Ciao Iris,

a) die mündliche Vereinbarung ist nicht bindend. Lese jedoch deinen Mietvertrag und mach die im Vorfeld deutlich, was der eigentliche Mietvertrag regelt.

b) eine `gerechte´ Aufgabenverteilung zwischen den Nachbarsparteien ist nicht vorgeschrieben. Was und wie wird im Mietvertrag geregelt. Vatragswidrig wäre es nur, wenn es gegen die guten Sitten verstößt.

c) Suche einen Ausgleich, eine mögliche Lösung für die ausstehenden Aufgaben. Wenn sie anfallen müssen sie erledigt werden. Wie kann dass geleistet werden. Verständlicher Weise will niemand nach Jahren Aufgaben zu seinem Nachteil freiwillig annehmen.

Wie immer empfehele ich einen diplomatischen Weg. Was kannst du bieten und was kann/sollte euer Vermeiter ertragen können. Bedenke welche möglichen Forderungen dein Vermiter an dich stellen könnte, wenn du dich bei der Hausordnung ausschliesslich auf Rechtsgrundsätze berufst. Ausserdem nutzt die Zerrüttung des Nachbaraschaftsverhältnisses keinem von Euch.

schlussendllich sollte ihr jedoch eine schriftliche Reglelung anstreben, damit ihr nicht immer wieder an den gleichen Punkt kommt. Nehmt doch eine Vorlage aus der Schreibewarenabteilung, vom Mieterbund oder Haus-und-Grund als Vorlag/Leitbild und passt sie euren Bedürfnissen an.

Viel Erfolg!
cumar

lg, martin

Hallo,

naja, eine Hausordnung sollte schon für alle Mietparteien im Haus die gleiche Gültigkeit haben. Wie wäre es, wenn mal alle an einen Tisch kommen (Mieter und Vermieter) und man gemeinsam überlegt, wie eine neue Hausordnung aussehen kann?

Was genau aus der alten Hausordnung ist für die eine Partei nicht mehr leistbar? Wenn es z.b. darum geht, dass diese eine Partei aus gesundheitlichen Gründen im Winter keinen Schnee mehr räumen kann, dann kann der Vermieter deswegen einen bezahlten Räumdienst engagieren, den zahlen dann aber alle Bewohner.

Alles Gute

Micha

Ich bin momentan nicht in der Lage ihre Frage zur beantworten, da ich krank bin.

Hi,
leider ist der Vermieter nicht gesprächsbereit (obwohl er mit seiner Unzufriedenheit mit sich und der Welt der Auslöser ist. Er hat ein Hüftleiden und sein Haus ist leider nun sein Augapfel und einziger Lebensinhalt. Die Aufgaben von Mieterin 2 wurden immer ordnungsgem. erledigt und sogar bei Urlaub für Ersatz gesorgt).
Die Aufgabenverteilung sieht wie folgt aus:
Der Vermieter ist für das Rausstellen der Mülltonnen zuständig, Mieterin 1 für das Reinigen des Treppenhauses (was sie wöchentl. erledigen musste, jetzt da sie zu alt ist um diese Aufgabe zu erledigen, von der Schwiegertochter des V alle 2 Wochen erledigt und Mieterin 1 in Rechnung stellt), Mieterin 2 ist für das Straße kehren und den Schneedienst zuständig (war halt jung und unerfahren und hab mich damals vor 17 Jahren auf s Straße kehren eingelassen. Im 1. Winter hieß es dann, dass das Schneeräumen auch meine Aufgabe sei. Da hab ich leider nicht widersprochen).
Und nun?

Hi,
vielen Dank für deine Antwort.
Es besteht lediglich ein mündl. Mietvertrag. Im Haus wohnen der Vermieter und 2 Mietparteien.
Mündl. Vereinbarung:
Der Vermieter ist für das Rausstellen der Mülltonnen zuständig, Mieterin 1 für das Reinigen des Treppenhauses, Mieterin 2 für das Straße kehren. Im 1. Winter hieß es dann, dass zum Straße kehren auch das Schneeräumen zählt. Dummerweise wurde das widerspruchslos „angenommen“…
Lg Iris

danke
Lg Iris

trotzdem danke
Lg Iris

leider kann ich dir nicht weiterhelfen, auch ist deine
beschreibung ziehmlich kurz.
lg
maria

o.k., nicht gut für mich, aber danke für s Weiterhelfen
Lg Iris

NEIN - Grundsätzlich: Eigentümer bestimmen über ihr Eigentum
so wie sie über ihr Eigentum bestimmen!

Hi,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Leider besteht kein schriftl. Mietvertag, nur mündl. Absprachen. Mittlerweile ist es auch ziemlich schwierig mit dem Vermieter zu reden.
Die Aufgaben wurde immer ordnungsgemäß durchgeführt und doch ist er unzufrieden. Deshalb die Idee mit der Umverteilung der Pflichten (Müll, Straße, Treppenhaus). Mein Gesprächsangebot hat er abgelehnt.
Lg
Iris