Wenn jemand einen Antrag auf Änderung seines Nachnamens stellen möchte, hat dieser dann eine komplett freie Wahl bei dem neuen Namen? Behörden geben ein Merkblatt raus, in dem steht, dass der neue Name frei wählbar ist. Aber was heißt das? Darf die Person jeden Namen der Welt annehmen? Auch Phantasienamen?
Namen, die weitere Probleme mit sich bringen, sind natürlich verboten, anstößige Namen, lächerliche Namen usw.
Aber dürfte die Person z.B. einen typisch amerikanischen Nachnamen tragen? Oder wollen deutsche Behörden deutsche Namen?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem Thema. Das würde mich wirklich mal interessieren!
mit dem augenkrebs war die GROSSSCHRIFT gemeint, die im internet als „schreien“ angesehen wird.
Aber als Einstieg dürfte http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht (ab "Behördliche Namensänderung ") reichen.
Der Familien(Nach)name muss eindeutig sein und eine hinreichende
Personalisierung darstellen…
nehmen wir ein Beispiel…
jemand heisst Wilma F****n
In diesem Falle würde es möglich sein,den Namen in
Wilma Feuerstein
zu ändern…
Es kommt immer auf den Einzelfall an…
Daher empfiehlt es sich in jedem Fall,ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Einwohnermeldeamtes zu suchen,um im konkrten Fall eine Lösungsmöglichkeit zu finden…
ja das gibt es…Personenstandsrecht und dazugehörige Verwaltungsvorschriften…
Aber das beste ist immer ein persönliches Gespräch mit dem Beamten…
denn entgegen der Landläufigen Meinung sind diese sehr hilfsbereit und können einem praktisch weiterhelfen…