Änderung Nebenkostenschlüssel

Hallo
Angenommen, der Mieter hat zum März 06 hin die Wohnung ordentlich verlassen. Nunmehr müsste eine Abrechnung erfolgen. Der Vermieter will den Abrechnungsschlüssel bei einigen Nebenkosten auf pro Kopf ändern, da es für ihn finanziell besser stünde. Müsste dies der ehemalige Mieter akzeptieren oder hätte Vermieter vor der Abrechnungsperiode darauf hinweisen müssen?
Grüsse

Hallo,

grundsätzlich gilt, was vertraglich vereinbart wurde.
(Allerdings kann es für den Vermieter nicht finanziell besser sein, anders abzurechnen, da er nur die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung stellen darf und die bleiben so oder so gleich.)

Gruß!

Horst

Der Schlüssel wurde erst mit der ersten Nebenkostenabrechnung festgelegt. Mietvertraglich ist alles korrekt. Aber: der Vermieter bewohnt selbst eine Wohnung im Zweifamilienhaus. Vermieter 2 Personen Mieter 3 Personen. Bisher war nie auf Personen umgelegt worden. Wäre dies rechtens?

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Der Schlüssel wurde erst mit der ersten Nebenkostenabrechnung
festgelegt. Mietvertraglich ist alles korrekt. Aber: der
Vermieter bewohnt selbst eine Wohnung im Zweifamilienhaus.
Vermieter 2 Personen Mieter 3 Personen. Bisher war nie auf
Personen umgelegt worden. Wäre dies rechtens?

Wenn das heißt, im Mietvertrag wurde nichts Konkretes vereinbart, dann gilt die Wohnfläche als Maßstab. Eine Änderung hätte vorab schriftlich vorliegen müssen.

siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Gruß!

Horst

Hallo,

ein einmal festgelegter Umlageschlüssel kann ohne Zustimmung der Mieter nicht verändert werden.

Gruss Günter

Angenommen, der Mieter hat zum März 06 hin die Wohnung
ordentlich verlassen. Nunmehr müsste eine Abrechnung erfolgen.
Der Vermieter will den Abrechnungsschlüssel bei einigen
Nebenkosten auf pro Kopf ändern, da es für ihn finanziell
besser stünde. Müsste dies der ehemalige Mieter akzeptieren
oder hätte Vermieter vor der Abrechnungsperiode darauf
hinweisen müssen?
Grüsse