Änderung StBescheid möglich ?

folgender fall:

person A gibt für das jahr 2007 eine steuererklärung als einzelveranlagung ab, hat aber im jahr 2007 geheiratet.

ehegatte bezieht nur einkünfte als truppenangehöriger ausl. streitkräfte.

ferner waren noch jede menge kosten für studium nicht erklärt worden.

kommt man hier nochmal in die veranlagung rein um eine zusammenveranlagung zu generieren und die aufwendungen fürs studium zu erklären ?

evtl. neue tatsachen ?

danke und gruß

inder

Hallo,

der Ehegatte könnte doch eine eigene Steuererklärung als besondere Veranlagung abgeben.
Dann bekommst man einen rechtsmittelfähigen Beschied und gegen diesen könnten dann beide Einspruch einlegen mit der Begründung, dass man die Zusammenveranlagung wählen will.

Höchst dubios, aber auf den Versuch käme es an.

Ansonsten ist im Mantelbogen ganz eindeutig nach dem Familienstand gefragt. Und wenn man da nichts ausfüllt, liegt später ganz gewiss grobes Verschulden vor.

Gruß
Lawrence

der Ehegatte könnte doch eine eigene Steuererklärung als
besondere Veranlagung abgeben.
Dann bekommst man einen rechtsmittelfähigen Beschied und gegen
diesen könnten dann beide Einspruch einlegen mit der
Begründung, dass man die Zusammenveranlagung wählen will.

…interessante variante…

vielen dank

Ich glaube nicht, dass eine Zusammenveranlagung in diesem Fall möglich ist.

Der andere Ehegatte wird seine Einkünfte nämlich in seinem Hematland versteuern müssen, vermute ich mal.

Hi,

ehegatte bezieht nur einkünfte als truppenangehöriger ausl.
streitkräfte.

Da würde ich Richtung Natotruppenstatut suchen. D.h. es ist zu prüfen, ob dieser Ehegatte sich überhaupt so im Inland aufhält, dass er unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Falls eine Zusammenveranlagung dann als zweiter Schritt zulässig ist, sind die Einkünfte als Soldat steuerfrei mit Progressionsvorbehalt (nach DBA USA).

Falls du damit nicht zurechtkommst, melde dich nochmal, dass ich genauer suche.

Schöne Grüße
C.

ehegatte bezieht nur einkünfte als truppenangehöriger ausl.
streitkräfte.

Da würde ich Richtung Natotruppenstatut suchen. D.h. es ist zu
prüfen, ob dieser Ehegatte sich überhaupt so im Inland
aufhält, dass er unbeschränkt steuerpflichtig ist.

ist er, da er ausserhalb der kaserne mit seiner gattin wohnt. das sit das wesentliche kriterium, gibts ein urteil dazu, dabei begehrten die stpfl. die einkünfte des mannes nicht dem progressionsvorbehalt zu unterwerfen, was aber deshalb nicht klappte…

Falls eine Zusammenveranlagung dann als zweiter Schritt
zulässig ist, sind die Einkünfte als Soldat steuerfrei mit
Progressionsvorbehalt (nach DBA USA).

sehe ich auch so

danke

gruß inder

Ich glaube nicht, dass eine Zusammenveranlagung in diesem Fall
möglich ist.

Der andere Ehegatte wird seine Einkünfte nämlich in seinem
Hematland versteuern müssen, vermute ich mal.

…was aber doch kein ausschlußkriterium für eine zusammenveranlagung darstellt ?

gruß inder