Änderung Steuerbescheid

Hallo Zusammen!
Ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid wird geändert, weil man an einer kleinen Firma beteiligt ist und die Gewinnanteile erst jetzt dem Finanzamt mitgeteilt wurden. Jetzt ist also ein neuer, geänderter Steuerbescheid mit einer Nachzahlungsforderung da.
Kann man jetzt noch andere, seither vergessene Ausgaben im Zusammenhang mit den Nichtselbständigen Einnahmen berücksichtigen? Also läuft die Einspruchsfrist erneut an für einen Monat?

Ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid wird geändert,
weil man an einer kleinen Firma beteiligt ist und die
Gewinnanteile erst jetzt dem Finanzamt mitgeteilt wurden.
Jetzt ist also ein neuer, geänderter Steuerbescheid mit einer
Nachzahlungsforderung da.

Aha.

Kann man jetzt noch andere, seither vergessene Ausgaben im
Zusammenhang mit den Nichtselbständigen Einnahmen
berücksichtigen?

Ja.

Also läuft die Einspruchsfrist erneut an für
einen Monat?

Ja, aber nur für die Änderungen. Anders gesagt: So wie der Fall aussieht, kann maximal eine Minderung in Höhe der jetzigen Nachzahlung erfolgen.

Beispiel:

Bisherige Einkommensteuer = 10.000 Euro

jetzige Nachzahlung = 3.000 Euro

vergessene Werbungskosten, die eine Steuerminderung von 4.000 Euro ergeben würden, werden nur in Höhe von 3.000 Euro zu einer Nachzahlungsminderung führen. Für die restlichen 1.000 Euro Steuer wird keine Änderungsnorm existieren, da Vergessen als grobes Verschulden des Steuerpflichtigen gewertet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke!