ab welchem Tag wird eigentlich ein Lohnsteueränderungsantrag wirksam? Wann sollte von IV und IV auf III und V gewechselt werden und welcher Ehepartner müßte dann die III und Welcher die V beantragen? Und was ist, wenn das Einkommen der Lohnsteuerklasse V am Jahresende dann aber mehr als 60 % der Lohnsteuerklasse III beträgt oder einer der Ehepartner sogar eine Kündigung erhält??? Kann dann zurückgewechselt werden? Und wird Arbeitslosen-, Krankengeld oder vorzeitige Rente mit Abzügen bzw. Regelaltersrente überhaupt der Steuer unterzogen? Fragen, Fragen und Fragen, worauf sicher nicht nur (kostenintensive) Steuerberater oder Rechtsbeistände Antworten wissen. Leute, die das erste Mal im Leben damit konfrontiert werden, wohl meist! Und die meisten „guten Bekannten“ haben schon davon gehört und wissen auch zu der einen oder anderen Antworten darauf. Häufig jedoch sehr widersprüchliche…
Für eine kompetente Aussage würde sich „d’r hase“ freuen, dem nachgesagt wird, dass „er von nichts weiß“.
Ein paar Fragen möchte ich mal nach meinem Wissen beantworten:
Ein Wechsel wird immer zum nächsten Monat wirksam
Man kann einmal pro Jahr wechseln, in Ausnahmefällen ein zweites mal (z.B. Arbeitslosigkeit etc.)
Für die generelle Jahressteuer ist die eingetragene Steuerklasse unerheblich, d.h. nach Abgabe der Steuererklärung wird die Gesamtsteuer errechnet und man zahlt nach oder bekommt was raus.
Je enger die Einkommen von III und V zusammen liegen, desto mehr muss man nachzahlen bzw. desto weniger bekommt man raus.
Der Vorteil der unterschiedlichen Steuerklassen III und V ist lediglich mehr Netto im Monat.
Ich hatte vor 17 Jahren einen Wechsel kurz vor Jahresende: Ich V, Frau III, obwohl ich das dreifach Brutto hatte. Im März des darauffolgenden Jahres haben wir wieder zurück gewechselt.
Grund: im März kam unser Sohn zur Welt und das Mutterschaftsgeld wurde aus dem Netto der letzten Monate errechnet = hohes Mutterschaftsgeld.
Die Steuer die ich bei V zu viel gezahlt hatte, gabs nach der Veranlagung wieder zurück.
Ich hatte vor 17 Jahren einen Wechsel kurz vor Jahresende: Ich
V, Frau III, obwohl ich das dreifach Brutto hatte. Im März des
darauffolgenden Jahres haben wir wieder zurück gewechselt.
Grund: im März kam unser Sohn zur Welt und das
Mutterschaftsgeld wurde aus dem Netto der letzten Monate
errechnet = hohes Mutterschaftsgeld.
Die Steuer die ich bei V zu viel gezahlt hatte, gabs nach der
Veranlagung wieder zurück.
Ach ja, gestalten kann man da so einiges, auch jetzt mit dem Elterngeld…
Und wird Arbeitslosen-, Krankengeld überhaupt der Steuer unterzogen?
Nein, es sind steuerfreie Bezüge, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Fragen, Fragen und Fragen, worauf sicher nicht nur
(kostenintensive) Steuerberater oder Rechtsbeistände Antworten
wissen. Leute, die das erste Mal im Leben damit konfrontiert
werden, wohl meist! Und die meisten „guten Bekannten“ haben
schon davon gehört und wissen auch zu der einen oder anderen
Antworten darauf. Häufig jedoch sehr widersprüchliche…
die abgezogenen Steuern laut Klasse sind immer nur Vorschüsse. Nach der Einkommensteuererklärung kommt immer das Gleiche raus.
Man sollte im Normalfall die Klasse so wählen, dass man dem Ergebnis nahe kommt. Liegen die Einkünfte nahe beieinander, sollte man bei 4/4 bleiben. Ja, man kann auch mehrmals im Jahr wechseln. Und im nächsten Jahr wieder.
Achtung Ausnahme: Sind Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld absehbar, sollte der Betreffende rechtzeitig vorher die Klasse so ändern, dass möglichst viel netto rauskommt.
ALG und Krankengeld sind steuerfrei. Altersrente ist steuerpflichtig, wird aber ohne Abzüge ausgezahlt, hat also nichts mit der Lohnsteuerklasse zu tun.