Änderung Steuerklasse bei Nachwuchs?

Wir erwarten bald Nachwuchs und stellen uns die Frage, ob wir unsere aktuellen Steuerklassen (beide IV) in III und V ändern sollen.

Was wir bereits wissen, ist dass wir den Kinderfreibetrag eintragen lassen müssen. Wie verhält es sich aber bei den Steuerklassen? Meine Frau wird 18 Monate zu Hause bleiben, ich arbeite normal weiter. Ich habe ein Bruttogehalt von 3.900 Euro, sie wird Elterngeld i.H.v. etwa 540 Euro plus Kindergeld (184,- Euro), also insgesamt etwa 720,- Euro Einnahmen haben.

Wenn wir uns für III und V entscheiden, ist mein Nettoverdienst im Monat höher. Aber wie verhält sich das ganze auf´s Jahr gesehen? Ist die häufig zu erwartende Nachzahlung dann so hoch, dass sich der Wechsel auf´s Jahr gesehen vielleicht doch nicht lohnt?

Ich persönlich habe immer gute Erfahrung gemacht wenn ich mich in Sachen Steuer im Finanzamt berieten ließ.

Die üblichen Irrtümer bei LSt-Klassen und Kinderfreibeträgen
Servus,

die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer hängt nicht von den Lohnsteuerklassen ab. Diese haben bloß einen Einfluss auf die Höhe des Lohnsteuereinbehaltes, der bei Veranlagung zur ESt wie eine Vorauszahlung behandelt wird.

Wenn es nur um die Höhe der Einkommensteuerbelastung geht, ist die Wahl der Lohnsteuerklassen grad egal - Einkommensteuer wird nicht nach Lohnsteuerklassen festgesetzt.

Wenn man in der - mir immer ein bissle schwer begreiflichen - Logik von „Nachzahlung“ oder „Erstattung“ denkt, ist IV-IV bei Ehegatten sinnvoller, weil man dann ohne viel Überlegung sehen kann, von wem welcher Anteil in die gemeinsame Kasse kommt.

Übrigens: Kinderfreibeträge beeinflussen die Einkommensteuer in aller Regel auch nicht, sondern bloß die Höhe des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer. Das erhaltene Kindergeld ist systematisch mehr als eine rechnerische Auswirkung des Kinderfreibetrags auf die ESt, so dass dieses als vorteilhafter bei der Veranlagung stehen bleibt.

Schöne Grüße

MM