Änderung Steuerklasse bei Trennung der Ehepartner

Hallo,

wie ist das bei Trennung von Ehepartnern - ab wann gilt man als „getrennt lebend“ mit der Konsequenz, dass sich die Steuerklasse ändert?

Beispiel:

  1. Das Ehepaar hat Trennung beschlossen. Der Mann geht im Dezember 2007 in eine Rehaklinik und bleibt dort bis Mai 2008. Bis dahin ist er noch in der gemeinsamen Wohnung gemeldet, kehrt nach der Reha aber nicht mehr dorthin zurück.

  2. Der Mann bezieht nach 6-monatiger Reha im Mai 2008 eine eigene (Übergangs-)Wohnung und meldet den ersten Wohnsitz dorthin um. Er zieht aber nicht „endgültig“ aus der gemeinsamen Wohnung aus - d.h. er hat in der gemeinsamen Wohnung noch sein komplettes Arbeitszimmer incl. PC und Nutzung des Internet-Anschlusses, Werkraum im Keller mit seinem gesamten Werkzeug sowie etwa 50% seiner sonstigen Sachen. Er kommt alle 1-2 Wochen, um Arbeitszimmer oder Werkraum zu nutzen.

  3. Der Mann bezieht im Januar 2009 seine endgültige neue Wohnung und meldet wiederum seinen ersten Wohnsitz dorthin um. Jetzt zieht er auch „endgültig“ aus der gemeinsamen Wohnung aus, d.h. er holt seine restlichen Sachen ab und löst das Arbeitszimmer und den Werkraum auf.

Änderung der Steuerklassen ab Dezember 2007, Mai 2008 oder Januar 2009…?

wie ist das bei Trennung von Ehepartnern - ab wann gilt man
als „getrennt lebend“ mit der Konsequenz, dass sich die
Steuerklasse ändert?

Steht alles im Archiv drin. Deswegen in aller Kürze:

Wenn man mindestens einen Tag im Kalenderjahr einen gemeinsamen Haushalt gehabt hat, kann man sich gemeinsam veranlagen lassen. Voraussetzung ist natürlich, dass beide Eheleute daran interessiert sind, denn jeder muß der gemeinsamen Veranlagung zustimmen. Der Wechsel der Steuerklasse ist also erst für das Jahr notwendig, in dem man keinen Tag mehr zusammen leben wird.