Änderung Steuerschätzung

Hallo Experten,
angenommen im Jahr 2006 wurde fast kein Gewinn erzielt und deshalb auf eine Steuererklärung verzichtet. Nun setzt das Finanzamt trotzdem eine Steuer fest (nach §164) und fordert zur Nachzahlung auf.

  1. Muß gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt werden (in Monatsfrist)? - oder ergibt sich ein Widerspruch/Änderungsantrag automatisch aus einer jetzt nachträglich eingereichten Einkommensteuererklärung ?
  2. Soll man die Nachzahlungforderung erstmal zahlen (und in der Steuererklärung als Vorauszahlung vermerken), oder kann man diese Vorzahlung möglichst vermeiden?

Vielen Dank
Greg

Hallo

Auf Steuererklärungen kann nur das Finanzamt verzichten, nicht der Steuerzahler

Der Bescheid steht nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Somit ist kein Einspruch notwendig. Die eingereichte Steuererklärung muss das Finanzamt als Änderungsantrag gemäß § 164 AO auslegen.

Der festgesetzte Betrag ist innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig. Dies kann umgangen werden, wenn die fehlende Steuererklärung schnell eingereicht wird. Mit Einreichung kann eine Aussetzung der Vollziehung bdeantragt werden. Ohne Vorlage der Steuererklärung wird das Finanzamt einer Aussetzung nicht zustimmen und die Zahlung fristgerecht einfordern.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Auf Steuererklärungen kann nur das Finanzamt verzichten, nicht
der Steuerzahler

Bei Antragsveranlagungen schon, ich behaupte mal, aus diesen „Verzichten“ finanziert der Staat zum großen Teil :wink:
Aber im vorliegenden Fall hast du natürlich recht.

Gruß,
Markus