änderung teilungserklärung

Hallo,
ist es der Eigentümergemeinschaft möglich ein Sondernutzungrecht, welches in der Teilungerklärung und im Kaufvertrag festgeschrieben ist, zu ändern bzw. aufzuheben?
Vielen Dank
Oma Erna

Die Eigentümergemeinschaft kann alles ändern (so lange gesetzeskonform)
Da im vorliegenden Beispiel aber die Teilungserklärung betroffen ist, muss hier mE das Grundbuch geändert werden. Dafür müssen alle zum Notar. Auch die einzelnen Gläubiger haben hier unter Umständen ein Mitspracherecht.
Insgesamt gesehen: Sehr umständlich, sehr teuer, sehr ungewiss im Ausgang.

vnA (ianal)

Danke,
aber muss der Beschluss von allen Miteigentümern getragen werden oder reicht ein Mehrheitsbeschluss und wenn ja zu wieviel Prozent?
Oma Erna

Hallo,
für die Änderung der Teilungserklärung benötigt man das Erscheinen *aller* Miteigentümer vor einem Notar. Mit einem Mehrheitsbeschluss ist das (vorallem der Entzug von Sondereigentum) nicht möglich.
Gruß
Schnabel