Änderung Verteilerschlüssel

Hallo, meine Freundin sagte mir auch, dass sich der Verteilerschlüssel sich jederzeit ändern kann. Das verstehe ich nicht, denn die Wohnungsanzahl kann sich ja wohl kaum beliebig verändern. Oder hat der Verteilerschlüssel mit der Kostenaufteilung und Nebenkostenabrechnung nichts zu tun?

Hallo Katinka,
dein Verständis ist richtig. Beide Parteien vereinbaren vertraglich im Mietvertrag, wie die Nebenkosten abgerechnet werden. Wenn Änderungen im Haus erfolgen, z.B. Zusammenlegungen von Wohnungen, ist der Vermieter verpflichtet, dies in seiner Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen, ggf. ist mit allen Parteien eine neue Vereinbarungen einvernehmlich zu treffen. Du kannst dich mit nachfolgendem Web-Link im Internet ausführlich darüber informieren: http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/umlages… .
Beste Grüße
Kocki