Hallo,
wir brauchen Eure Hilfe. Sind schon am Verzweifeln.
Wir haben letzte Woche geheiratet. Meine Frau hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht. Der Sohn hat im Moment noch den alten Nachnamen von meiner Frau. Wir wollen aber, dass er auch den Nachnamen von mir bekommt. Unser Standesbeamte meinte, dass er ein Negativattest (Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht) benötigt, dann würde der Standesbeamte uns eine Bescheinigung geben und dann würde es im Bürgerbüro ohne Problem mit der Namensänderung gehen. Heute hat uns aber eine Bekannte gesagt, dass dies nicht stimmt. Wir bräuchten auf jeden Fall des OK vom leiblichen Vater. Oder es muss ein krasser Grund sein. Dann würde es auch ohne dieses OK gehen. Was ist davon jetzt richtig?? Muss der Vater sein OK geben?? Was wäre ein krasser Grund?? Oder kann dies auch ein Familiengericht klären??
Wenn der die KM das alleinige Sorgerecht hat und das Kind NICHT den Namen des KV trägt, dann geht’s das problemlos.
Eines davon oder gar beides: nur mit Zustimmung des Vaters -
ab einem gewissen Alter glaub ich auch des Kindes.
Adoption wäre ebenfalls eine Lösung, damit wären alle Rechte und Pflichten des leiblichen Vaters erloschen.
Und warum verzweifeln?
Wenn ihr euch in ein paar Jahren scheiden lässt, trägt der Junge einen Nachnamen zu dem er keinen Bezug hat.
Noch dazu nimmt ihr ihm mit der Einbennung einen Teil seiner Identität.
Wäre leicht zu verhindern gewesen, in dem der neue Mann den Namen der Frau angenommen hätte, dann würden jetzt alle 3 gleich heißen.
Ich finde es äußerst merkwürdig, warum der Name eines Kindes geändert werden soll, nur weil die Mutter sich vom leiblichen Vater abgewandt hat. Das Ziel ist wie ich vermute die Entfremdung des Kindes. Der leibliche Vater soll nicht mehr erkennbar sein. Den braucht man nicht mehr. Das widert mich an.
An Sabaa: bitte denke auch an dein Kind. Du triffst zunächst nur den Vater (vermutlich auch so gewollt). Irgendwann wird es auch dein Kind treffen. Jeder hat nur einen wirklichen echten Vater. Das solltest du akzeptieren.
Zum einen ist das keine ANtwort auf die Rechtsfrage, zum anderen ist diese Antwort auch noch dämlich pauschalisierend und deshalb in vielen Fällen falsch.
Danke und Stern
… ich bin seit bald 20 Jahren die primäre männliche Bezugsperson meiner Stieftochter. Sie wäre totunglücklich, wenn sie nicht den Familiennamen hätte annehmen können und in ihrer Familie dadurch ausgegrenzt wäre.
Adoption wäre ebenfalls eine Lösung, damit wären alle Rechte
und Pflichten des leiblichen Vaters erloschen.
Dafür müsste aber der leibliche Vater zustimmen (oder das
volljährige Kind). Das dürfte noch schwieriger werden als eine
Namensänderung.
Das ist klar. Aber dann wäre alles geklärt. Der neue Vater hat alle Rechten und Pflichten und nicht nur seinen Namen hergegeben und der biologische Vater wäre vollständig entsorgt einschließlich der Unterhaltspflichten.
Und warum verzweifeln?
Wenn ihr euch in ein paar Jahren scheiden lässt, trägt der
Junge einen Nachnamen zu dem er keinen Bezug hat.
Na, du bist optimistisch
Die Scheidungsrate liegt doch zur Zeit irgendwo zwischen 30 und 50%? Also ist die Wahrscheinlichkeit einer Scheidung nicht sehr gering.
Meine (Stief-)Tochter hat auch meinen Namen übernommen - und
wir sind immer noch verheiratet.
Das kann passieren Nicht jede Ehe wird geschieden.
Noch dazu nimmt ihr ihm mit der Einbennung einen Teil seiner
Identität.
Es geht auch darum, dass das Kind sich als Teil der Familie
fühlt.
Das geht auch ohne den Nachnamen. Oder: Doppelname Frau und Kinder behalten den alten.
Die Kinder meiner Freundin fühlen sich als Teil der Familie obwohl sie einen anderen Namen tragen als der Stiefvater.
Das hängt doch nicht vom Namen sondern vom Miteinander ab.
Das Kind weiß (bzw. sollte doch auch wissen) dass es sich „nur“ um den Stiefvater handelt.
Wäre leicht zu verhindern gewesen, in dem der neue Mann den
Namen der Frau angenommen hätte, dann würden jetzt alle 3
gleich heißen.
Jo. Aber das Paar hat anders entschieden. Und das ist ihr
Recht.
Natürlich ist es ihr Recht, aber die Gedanken um den Nachnamen des Kindes sollte man sich vorher machen.
Außerdem kann heute jeder heiraten und seinen eigenen Nachnamen behalten nur für gemeinsame Kinder muß man sich auf einen Nachnamen einigen.
Ich habe übrigens den Namen meines Ex beibehalten und würde meinen Nachnamen wenn überhaupt nur noch in meinen Geburtsnamen ändern lassen.
Aber mir ist das Gedöns mit den Änderungen schon immer zuviel -
und um Faust zu zitieren:
Namen sind Schall und Rauch.